Gebäudeversicherung kündigen – So geht es richtig

 

In den meisten Fällen ist die eigene Immobilie die größte Investition im Leben. Damit das eigene Haus gegen Schäden, wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel abgesichert ist, kommt ein Eigentümer nicht um eine Gebäudeversicherung herum.

Doch gerade, weil in der Wohngebäudeversicherung die Schäden oft sehr hoch sind, prüft die Gesellschaft jedes Jahr, ob der Beitrag noch zu den getragenen Schäden passt. Das ist nur ein Grund warum es dann zu Beitragsanpassungen bei deiner Wohngebäudeversicherung kommen kann.

Welche Möglichkeiten der Kündigung gibt es?

  • Kündigung durch Hauskauf

  • Kündigung nach einer Beitragserhöhung

  • Kündigung durch die Gebäudeversicherung

  • Kündigung nach einem Schadensfall

  • Kündigung wegen Leerstand

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Wann sollte die Gebäudeversicherung gekündigt werden?

Der Klassiker ist, dass eine andere Gesellschaft die gleichen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag anbietet. Hier solltest du aber ganz genau hinschauen, denn oft können die genauen Leistungen nicht auf den ersten Blick erkannt werden.

Wenn der Versicherer eine Beitragsanpassung in deiner Wohngebäudeversicherung vornimmt oder du das Haus neu erwirbst, macht es ebenfalls Sinn sich über eine Kündigung Gedanken zu machen.

Solltest du merken, dass die Absicherung in deiner Gebäudeversicherung zu niedrig oder zu hoch ist, ist auch das ein guter Moment über einen Wechsel nachzudenken. Alternativ kannst du bei deiner bestehenden Gesellschaft nachfragen, auf welche Höhe der neue Beitrag angepasst wird.

 

Kündigung nach Hauskauf

Wenn du gerade ein neues Haus kaufst, hast du sicher schon den Notartermin hinter dir. Es ist wichtig für dich zu wissen, dass du ab der Grundbuchumschreibung die Gebäudeversicherung vom Verkäufer übernimmst. Damit soll eine Leistungslücke verhindert werden. Lass dir also unbedingt vom Verkäufer alle Daten zum aktuellen Versicherungsvertrag geben.

Ab dem Tag der Grundbuchumschreibung hast du ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Wenn du also die Vorversicherung nicht übernehmen möchtest, sondern selbst eine Wohngebäudeversicherung aussuchen willst, dann musst du innerhalb dieser Frist der aktuellen Gesellschaft kündigen. Dieses tust du, indem du eine schriftliche Kündigung verfasst und einen Nachweis (Grundbuchauszug) erbringst, woraus hervorgeht, dass du der neue Eigentümer bist. So wird dann auch deine Kündigung für die Gebäudeversicherung akzeptiert und bestätigt.

 

Kündigung nach Beitragserhöhung

Die allgemeine Regel lautet: Wenn die Versicherung den Vertrag zum Nachteil des Versicherungsnehmers ändert, hat dieser das Recht den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das kommt am häufigsten vor, wenn die Versicherungsprämie erhöht wird.

In diesem Fall beginnt die Frist ab dem Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Erhöhung informiert werden. In dieser Zeit muss deine Kündigung bei der Gesellschaft eingehen, damit Sie Gültigkeit hat.

 

Kündigung durch die Gebäudeversicherung

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherer die Verträge nach einem Schaden kündigen. Gerade in der Wohngebäudeversicherung haben die Gesellschaften mit hohen Schäden und immer schwierigeren Wetterphänomenen zu kämpfen. Auch immer älter werdende Rohrsystem und daraus resultierende Rohrbrüche machen den Versicherungen stark zu schaffen.

Sollten Sie z.B. einen Schaden am Haus zu spät melden oder nicht ausreichend dokumentieren, verstoßen Sie gegen die vertraglich vereinbarte Obliegenheit. Diese Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer benutzen, um die Gebäudeversicherung zu kündigen. Hier gibt es eine Frist von einem Monat, die eingehalten werden muss.






     

    Ordentliche Kündigung vom Versicherer

    Eine ordentliche Kündigung deiner Gebäudeversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende ist möglich. Genau wie bei einer Kündigung vom Kunden funktioniert das ohne Angabe von Gründen.

     

    Kündigung nach Schadensfall

    Sowohl der Kunde als auch die Versicherung hat nach einem Schadensfall die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, ob der Schaden bezahlt oder abgelehnt wird, haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

    Wichtig: Bitte prüfe vor einer Kündigung erstmal, ob eine andere Gesellschaft dich mit dem Vorschaden annimmt. Erst danach solltest du die Kündigung aussprechen, damit du am Ende nicht komplett ohne Gebäudeversicherung bist.

     

    Kündigung wegen Leerstand

    Sollte es zu einem Leerstand deines Gebäudes kommen, musst du das umgehend dem Versicherer melden. Dieser Fall tritt z.B. ein, wenn das Haus geerbt wird und dieses jetzt verkauft werden soll. Dieser Leerstand vom Haus stellt eine erhebliche Gefahrerhöhung für die Versicherer dar. Die Bekanntgabe gehört mit zu deinen Obliegenheiten und muss umgehend mitgeteilt werden. Der Versicherer prüft dann individuell wie er weiter verfahren möchte. Das regelmäßige betreten des Gebäudes führt nicht dazu, dass es kein Leerstand mehr ist.

    Ein einfacher Wechsel von einem Mieter zählt in der Regel nicht zum ,,Leerstand‘‘.

     

    Kündigungsschreiben für die Gebäudeversicherung

    Eigentlich ist es eine ganz normale Kündigung, wie Sie jeder kennt. Die meisten Gesellschaften nehmen eine Kündigung ganz einfach per E-Mail an. Wenn du aber auf Nummer sicher gehen möchtest, versende deine Kündigung postalisch.

     

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    Was sollte in deiner Kündigung stehen?

    • Deine Kontaktdaten

    • Vertragsnummer

    • Datum

    • Zu wann du kündigst (alternativ geht auch ,,zum nächst möglichen Zeitpunkt‘‘)

    • Unterschrift (viele Gesellschaften fordern dieses bei einer Sachversicherung nicht)