Gebäudeversicherung – Alles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung!

 

 

Wird das Eigenheim stark beschädigt, erspart die Wohngebäudeversicherung dem Eigentümer, Unmengen an Ausgaben für Reparaturen oder dem Wideraufbau! Aufgrund der umfangreichen Leistungen sollte jeder Hausbesitzer über die Gebäudeversicherung informiert sein und auf den wichtigen Schutz dieser Versicherung setzen.

Das Wichtigste zur Wohngebäudeversicherung:

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die ein Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag festgelegten Gefahren und Kosten versichert.

  • Die Gebäudeversicherung schützt das Eigenheim vor allem vor Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel oder Blitzschlag. Merkmale wie Einbruch oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht immer Versicherungsbestandteil aber dennoch sehr oft.
  • Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmungen, Rückstau oder Starkregen sind nicht standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung enthalten.
  • Die Versicherung sollte in regelmäßigen Abständen, insbesondere nach Umbauten auf Preis und Leistung überprüft werden.

 

Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?

Der Eigentümer ist Herr seiner selbst und entscheidest darüber, gegen welche möglichen Schäden er seinen Besitz absichern möchte. Bei einigen Versicherungen sollte gar nicht lange überlegt werden, andere hingegen sind verzichtbar. Hier vermitteln wir dir ausführliche Informationen auf deine Frage: Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?

 

Wohngebäudeversicherung

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer und Leitungswasser können einem Gebäude verheerende Schäden zufügen und den Besitzer in den finanziellen Ruin treiben. Eine gute Wohngebäude ist daher das A und O für jeden Immobilienbesitzer. Näheres hierzu, folgt nach diesem Teil unseres Ratgebers.

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Elementarschadenversicherung

Da die meisten Gebäudeversicherungen keine Elementarschäden abdecken, muss eine derartige Police separat abgeschlossen werden. Sie schützt vor Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Erdbeben, Erdsenkungen, Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. All diese Naturgewalten können ein Gebäude vollständig zerstören.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt sämtliches Inventar im Inneren eines Gebäudes ab. Auch für denjenigen, der es sich leisten kann nach einem Schaden seine Wohneinrichtung komplett neu zu ersetzen, lohnt sich eine Hausratversicherung. Denn hier sind auch Nebenkosten wie z.B. Aufräumungskosten mitversichert. Die Hausratversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn wertvolle Mobiliare wie Antiquitäten in den Wohnräumen vorhanden sind und wenn der Einrichtungsverlust für den Eigentümer finanziell ruinös wäre. Wie du deine passende Hausratversicherung findest zeigen wir dir hier.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bzw. Gebäudehaftpflichtversicherung

Auch Gefahren, die das Eigenheim für Unbeteiligte darstellt, sollten versichert werden. Ein gutes Beispiel ist im Winter das Vergessen vom Schneeräumen. Sollte dadurch ein Fußgänger ausrutschen und sich verletzen, haftet der Hauseigentümer. Bei vermieteten Immobilien ist somit eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unverzichtbar. Bei Eigengenutzten Immobilien gibt es die Möglichkeit diesen Baustein in die Privathaftpflicht mit einzuschließen.

 

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Vorab gilt zu wissen, dass die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung darstellt – Demnach sind Hausbesitzer und Wohnungseigentümer in Deutschland nicht dazu verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Jedoch ist der Abschluss einer derartige Versicherung überaus sinnvoll, um die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten nicht alleine tragen zu müssen.

Wir verraten dir, welche Wohneinheiten hiermit abgesichert sind:

  • Das im Versicherungsschein bezeichnete Wohngebäude samt Bedachung
  • Zusatzgebäude wie Gartenhäuschen, Hundehütten und Carports – Achtung: Diese müssen im Versicherungsschein genannt sein!
  • Einbaumöbel wie zum Beispiel Einbauküchen, Fenster und Türen
  • Die Terrasse, der Balkon, die Klingel, der Briefkasten, Müllboxen und ähnliches Wohngebäude-Zubehör.

Wichtig: Nicht mit versichert ist das Mobiliar, welches nicht explizit für dieses Gebäude angefertigt wurde. Bei einem Wohngebäude mit mehreren Wohnparteien ist auch durch den Mieter nachträglich angebrachtes Zubehör nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen.

 

Welche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung umfasst in erster Linie Schäden, die durch die unterschiedlichsten Witterungseinflüsse entstanden sind. Demnach sind Beschädigungen durch Sturm, Hagel und Blitzschlag Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. Auch Schäden, die durch Feuer, Explosionen oder Implosionen entstehen, sind häufig mit abgedeckt. Ebenso umfassen die meisten Wohngebäudeversicherungen auch Beschädigungen durch Leitungswasser, wie beispielsweise Rohrbruch.

Besonders erwähnenswert ist, dass die Wohngebäudeversicherung nicht nur für beschädigte Gebäudeteile, sondern auch für andere Kosten aufkommt.

Hierzu gehören folgende:

  • Schäden durch Graffiti
  • Wasserverlust
  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Mietausfall
  • Beseitigungskosten für umgestürzte Bäume
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Dekontaminationskosten
  • Schadenminderungskosten
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit






    Achtung – Wichtig: Der Versicherungsnehmer muss im Falle von Sturmschäden ausführlich nachweisen, dass tatsächlich ein Sturm stattgefunden und dieser die vorliegenden Schäden verursacht hat. Nach Definition der Versicherungswirtschaft liegt ab Windstärke 8, also 62 km/h ein Sturm vor. Als handfeste Nachweise können nicht nur Windmessungen der Wetterämter dienen, sondern auch offizielle Sturmwarnungen. Auch ein gehäuftes Auftreten von Sturmschäden in der Nachbarschaft wird in der Regel akzeptiert. Es gibt 2-3 Gesellschaften, die auf die Mindestwindstärke verzichten, somit besteht sofort Schutz.

     

    Welche Schadensfälle sind nicht abgedeckt ?

    Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, der sollte natürlich auch über die nicht abgedeckten Schadensfälle informiert sein:

    Gegenstände im Gebäudeinneren

    Sämtliches Mobiliar und Gebrauchsgegenstände, die nicht explizit für dieses Wohngebäude angefertigt wurden, sind leider nicht Versicherungsbestandteil. Hierfür muss die Hausratversicherung aufkommen.

    Schadensersatzansprüche Dritter

    Auch hierfür haftet die Wohngebäudeversicherung nicht. Werden durch dein Zutun fremde Personen oder Sachgegenstände Dritter verletzt, dann können diese Schadensersatz einklagen. Die Kosten hierfür trägst entweder du oder deine Haftpflichtversicherung.

    Gebäudeschäden durch Naturgewalten

    Entstehen am Eigenheim beispielsweise Schäden durch Erbeben, Überschwemmungen oder Lawinen, dann sind die hierfür anfallenden Reparaturkosten nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür kommen ausschließlich Elementarschadenversicherungen auf.

    Schäden durch Überspannung

    Blitzschläge können für Überspannungsschäden sorgen – Zwar haftet die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch einen Blitzschlag, allerdings nur dann, wenn ein Brand entsteht. Dadurch verursachte Überspannungsschäden, z.B. am Telefon, sind von der Hausratversicherung zu tragen.

    Wichtig: Informiere dich also stets vor dem Abschluss des Vertrages, welche Leistungen beinhaltet und welche Schäden nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Hier lohnt es sich durchaus einen Vergleich mehrerer Gebäudeversicherungen durchführen zu lassen. Wer eine gute Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, sollte sich besser an einen Experten wenden.

     

    Welche Kosten fallen für eine Wohngebäudeversicherung an?

    Aufgrund der zahlreichen Leistungsmöglichkeiten lassen sich die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nicht pauschal beziffern. Auch unterschiedliche Risikofaktoren beeinflussen die letztendliche Beitragshöhe. So sind zum Beispiel die Art der der Bedachung und die Bauweise des Wohngebäudes von wichtiger Bedeutung. Ebenso relevant ist der Wohngebäudestandort sowie die Nutzung und Ausstattung der eigenen vier Wände. Die Versicherungskosten sind zudem auch vom Wert des Gebäude abhängig. Für die Berechnung kommt der sogenannte Wert 1914 zum Einsatz. Alternativ bieten auch die Gesellschaften eine Berechnung nach der Wohnfläche an.

     

    Wert 1914 und gleitender Neuwert – Was hat es damit auf sich?

    Wie viel Schadensersatz Versicherte maximal erhalten, hängt in erster Linie von der Höhe der Versicherungssumme ab. Experten sprechen hier auch von der sogenannten Deckungssumme. Je höher dieser Betrag ist, desto umfangreicher fallen die Entschädigungen der Versicherung aus. Für die Ermittlung der Versicherungssumme, nutzen Versicherungsunternehmen den eben erwähnten Wert 1914. Dieser gibt Auskunft darüber, welchen Wert das Eigenheim im Jahr 1914 gehabt hätte. Damit Versicherungsnehmer im Ernstfall ausreichend versichert sind, wird der der Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Dieser wird natürlich Jahr für Jahr angepasst.

     

    So klappt es mit der Kündigung deiner bestehenden Wohngebäudeversicherung!

    Möchtest du deine alte Wohngebäudeversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter mit besseren Konditionen sowie Leistungen wechseln, dann solltest du einige wichtige Dinge berücksichtigen. Eine bestehende Wohngebäudeversicherung kann drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Handelt es sich jedoch um eine mehrjährige Laufzeit, dann ist dies erst zum Vertragsende möglich. Spätesten aber nach 3 Jahren kann jeder Versicherungsvertrag gekündigt werden.

    Nach einem Versicherungsfall besteht für den Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, sodass die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden kann. Gleiches gilt auch dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, jedoch nicht, wenn die Beiträge aufgrund des gleitenden Neuwerts oder einer Leistungsverbesserung erhöht werden. Bei Kündigungswunsch, muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen.

    Ebenso wichtig zu wissen ist, dass die Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Besitzer übergeht. Dieser kann sie allerdings innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag wieder kündigen.

    Expertentipp: Falls du deine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest, solltest du die Kündigung stets per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Ebenso sollte die Versicherungsnummer im Kündigungsschreiben genannt werden. Bitte beachte: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festgelegten Vertragszeit automatisch. Zudem solltest du vor der Kündigung deiner alten Wohngebäudeversicherung schon ein passendes Angebot für eine neue Police vorliegen haben.

     

    Wenn der Versicherer die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigt – Das solltest du beachten!

    Auch der Versicherer hat nach einem Schadensfall ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Wurde dir der bestehende Vertrag gekündigt, kann sich die Suche nach einer neuen Police mit preiswerten Konditionen sehr schwierig gestalten. Beim Neuantrag bist du nämlich dazu verpflichtet, anzugeben, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Sieht eine potenzielle Versicherung, dass dir gekündigt wurde, kann es vorkommen, dass der Neuantrag abgelehnt wird.

    Unser Tipp: Ein kleiner Selbstbehalt kann helfen, die Kündigung durch den Versicherer zu verhindern. Wenn du kleine Schäden aus eigener Tasche bezahlst und der Versicherung dadurch Kosten und den Verwaltungsaufwand ersparst, hast du gute Chancen, dass dir der Versicherer nicht so schnell kündigt. Ebenso kann der Versicherer eine Kündigungsumkehr bewilligen – In diesem Fall kündigt der Versicherungsnehmer statt des Versicherers.

    Am besten ist es, wenn dein Versicherungsmakler in die Gespräche mit den Gesellschaften geht. So kann sehr oft für beide Seite eine optimale Lösung gefunden werden.

     

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    Dein Weg zum optimalen Tarif

    Bei der Suche nach einer guten Wohngebäudeversicherung halten viele Menschen Ausschau nach sogenannten Vergleichsportalen und Tests unterschiedlicher Verbraucherschutzorganisationen, denn schließlich gibt es mittlerweile dutzende Anbieter, die ihre unzähligen Tarife publik machen.

    Einen genauen Vergleich der Versicherungen ersetzt der Blick auf diese Portale jedoch nicht, schon allein aufgrund der zahlreichen Faktoren, die für die Beitragsberechnung relevant sind. Da zwischen den preiswertesten und teuersten Wohngebäudeversicherungen teilweise mehrere hundert Euro liegen können und sich die Leistungen enorm unterscheiden, ist es empfehlenswert, einen hierauf spezialisierten Versicherungsmakler miteinzubeziehen. Gemeinsam mit einem Versicherungsexperten findest du schnell und unkompliziert einen passenden Mix aus Preis und Leistung für deine eigenen vier Wände.