Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

 

Ein herabfallender Dachziegel oder eine vereiste Hofeinfahrt im Winter – Schäden auf einem Grundstück können nicht nur schnell, sondern auch völlig unvorhersehbar geschehen. Gerade dann, wenn andere Personen betroffen sind, können die Kosten schnell ins unermessliche steigen. Während Eigenheimbesitzer in der Regel durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, greift diese bei vermietetem Eigentum nicht. In den nachfolgenden Zeilen werden wir uns der Thematik rund um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht etwas tiefgründiger widmen.

Das Wichtigste kurz zusammen gefasst:

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich in erster Linie an Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Besitzer unbebauter Grundstücke.
  • Für das Eigenheim muss in der privaten Haftpflicht geprüft werden, ob dort eine Absicherung besteht.
  • Die Versicherung kommt für Schäden auf, falls der Eigentümer es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass von seiner Immobilie keine Gefahr für andere ausgeht.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schütz vor Schadensansprüche Dritter.

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Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Bist du in Besitz eines Hauses, das du allerdings nicht für den Eigenbedarf nutzt, sondern an Dritte weiter vermietest, so benötigst du eine separate Absicherung gegen Schadensansprüche Dritter. Schließlich kann es auf einem Grundstück jederzeit zu einem unvorhersehbaren Unfall kommen, etwa dann, wenn zum Beispiel der Gehweg uneben ist und eine andere Person dadurch stürzt. Auch schlecht beleuchtete Wege oder Hauseingänge können schnell zu Schäden Dritter führen. In derartigen Fällen kannst du als Grundbesitzer des Gebäudes dafür haftbar gemacht werden.

Dabei musst du nicht einmal direkt für den jeweiligen Schaden verantwortlich sein. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dein Grundstück sowie das darauf befindlich Gebäude rund um die Uhr in einem einwandfreien Zustand sind – Es darf niemand gefährdet werden. Hin und wieder gibt es allerdings auch unersichtliche Gefahrenquellen, wie zum Beispiel ein lockerer Dachziegel. Ein heftiger Sturm kann innerhalb kürzester Zeit einen Dachziegel lösen, der zuvor vielleicht nicht den Eindruck gemacht hat, lose zu sein.

 

Was gibt es im Hinblick auf den Leistungsumfang zu beachten?

Wer sich vor Schadensansprüchen Dritter schützen möchte, der sollte dabei natürlich auch auf den Leistungsumfang der jeweiligen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht achten. Gerade durch Personenschäden kann es schnell zu Kosten im 7-stelligen Bereich kommen. Genau aus diesem Grund sollte deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Kosten über mehrere Millionen Euro abdecken. Bitte gehe hier keinerlei Kompromisse ein – Durch eine höhere Versicherungssumme erhöht sich der Versicherungsbeitrag nämlich nur um einen geringen Bruchteil.






     

    Welche Leistungen beinhaltet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

    Wie du bereits weißt, schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Hauseigentümer vor Schadensansprüche Dritter. Schließlich hast du als Eigentümer dafür zu sorgen, dass auf deinem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Bedauerlicherweise kannst du allerdings nicht jede Gefahr ausschließen, daher greift die Versicherung dann ein, wenn doch etwas passiert. Nach dem Schadenseintritt prüft deine Versicherung, ob du für den entstandenen Schaden verantwortlich bist, übernimmt die Forderungen und wehrt eventuelle unberechtigte Forderungen ab – Hierfür kann es natürlich auch vor Gericht gehen.

    Die nachfolgenden Beispiele zeigen dir auf, wann dir deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur Seite steht:

    Beispiel 1

    Der Winter hat für Glatteis gesorgt – Leider stürzt ein Passant auf dem nicht gestreuten Gehweg deines Grundstücks.

    Beispiel 2

    Ein Baum, der sich auf deinem Grundstück befindet, stürzt aufgrund eines Sturm um und beschädigt die umliegenden parkenden Autos.

    Beispiel 3

    Auf dem Gehweg deines Grundstückes befindet sich eine brüchige Steinplatten – Der Briefträger stolpert darüber und bricht sich dabei sein Bein.

    Achtung: Selbst, wenn du deinen Mietern das Schneeräumen der Gehwege durch den Mietvertrag überträgst, bist du für derartige Schäden immer noch haftbar.

     

    Kann ich die Versicherungskosten in den Betriebskosten abrechnen?

    Als Eigentümer hast du natürlich die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Betriebskostenabrechnung in Form von Nebenkosten auf deine Mieter umzulegen. Allerdings solltest du unbedingt bedenken, dass im Mietvertrag jegliche Nebenkosten aufgelistet sind. Eine pauschale Angabe reicht hier also nicht aus. Du musst alles genauesten offenlegen.

     

    Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Auch für Eigentümergemeinschaften empfehlenswert?

    Diese Frage können wir mit einem klaren „Ja“ beantworten, denn dadurch sind auch Unfälle abgedeckt, die sich in Bereichen ereignen, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Hierunter fällt zum Beispiel der Treppenflur.

     

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    Unser Fazit

    Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht stellt eine sinnvolle und wichtige Investition dar, denn sie kann dich vor hohen Kosten bewahren. Jedoch sollte sie dabei nicht allzu viel kosten. Genau aus diesem Grund empfiehlt es sich daher, nicht direkt die erstbeste Versicherung zu wählen, sondern sich etwas näher mit der Thematik auseinanderzusetzen. Am besten wendest du dich an einen seriösen Versicherungsmakler, denn er ist Experte auf diesem Gebiet.