Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung wird gerne auch als Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Inventar- oder Sachinhaltsversicherung bezeichnet und ist eine Absicherung für entgangene Gewinne und laufende Fixkosten im Falle eines Schadens. Darüber hinaus schützt die Inhaltsversicherung vor den hohen Kosten, die für etwaige Reparaturen sowie die Inventarwiederbeschaffung anfallen, die zum Beispiel durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstehen – Allerdings greift sie nicht in allen Regionen. Was du sonst noch über die Inhaltsversicherung wissen solltest, erfährst du hier!
Das Wichtigste in Kürze:
- Jeden Betrieb kann es völlig unverhofft treffen: Ein Feuer im Büro zerstört die gesamte Büroeinrichtung, bei einem Einbruch räumt der Dieb das gesamte Vorratslager leer, eine Überschwemmung setzt die ganzen Küchengeräte in einem Restaurant unter Wasser.
- An dieser Stelle kommt die Inhaltsversicherung zum Einsatz, denn sie schützt deine technische und kaufmännische Einrichtung inklusive sämtlicher Waren und Vorräte vor Schäden durch Einbruch, Feuer, Elementarereignisse und vieles mehr.
- Für deinen individuellen Schutz hast du die Möglichkeit aus den vielen vorhandenen Gefahrenbausteinen, die für dich und dein Unternehmen passenden auszuwählen.
Für wen ist der Abschluss einer Inhaltsversicherung sinnvoll?
Vorab gilt zu wissen, dass die Inhaltsversicherung gesetzlich nicht verpflichtend ist. Nichts desto trotz ist sie für wirklich jeden Unternehmer mehr als empfehlenswert und lohnenswert, denn sie schützt dich vor den finanziellen Verlusten, sollten Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl und Co. deine Betriebseinrichtung oder deine Warenbestände beschädigen. Sehr häufig ist es auch der Fall, dass Betriebe Ihr gesamtes Inventar durch Kredite finanzieren – Das wiederum verschärft die Situation nochmal zusätzlich. Schließlich müssen die vereinbarten Kreditraten auch im Schadensfall weiterhin bedient werden und das völlig unabhängig davon, ob du zusätzlich noch für Ersatz der beschädigten Einrichtung sorgen musst.
Umso wichtiger ist es, eine gute Inhaltsversicherung abzuschließen, denn dadurch kannst du den Betrieb deines Unternehmens auch nach einem gravierendem Schaden schnellstens wieder aufnehmen und existenziell wichtige Umsätze generieren. Dank der Inhaltsversicherung werden weder deine Liquiditätsreserven angegriffen, noch musst du zusätzliche Kredite aufnehmen.
Welche Gefahren deckt die Inhaltsversicherung ab?
Der Versicherungsschutz bei Inhaltsversicherungen ist breitgefächert und sehr umfangreich. Konkrete Ein- und Ausschlüsse kannst du den jeweiligen Versicherungsbedingungen der entsprechenden Versicherungsgesellschaft entnehmen. Darüber hinaus kannst du auch über den Einschluss ergänzender Bausteine nachdenken – So lassen sich weitere Gefahren in den Schutz deiner Inhaltsversicherung einschließen.
Die meisten Inhaltsversicherungen bieten einen umfangreichen Schutz für Gefahren durch:
- Blitzschlag
- Brand
- Explosion
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
Du kannst deinen Schutz bei den meisten Versicherern jederzeit auf Schäden ausweiten, die durch folgendes herbeigeführt werden:
- Überschwemmung und Hochwasser
- Erdsenkung und Erdbeben
- Schneelawinen
Optional: Spezielle Schäden
Optional kannst du bei der Inhaltsversicherung auch noch eine Absicherung spezieller Schäden/ Gefahren vornehmen. Hierzu zählen unteranderem:
- Streik
- Böswillige Beschädigungen
- Aussperrung
- Fahrzeuganprall
- Rauch und Ruß
- Überschalldruck
Wissenswert: Schäden durch leichte Fahrlässigkeit sind im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit im Versicherungsumfang enthalten.
Absicherung gegen unbenannte Gefahren
Bei Bedarf kannst du unbenannte Gefahren in den Schutz deiner Inhaltsversicherung mit aufnehmen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Allgefahrendeckung. Diese zusätzlich vereinbarte Regelung sorgt dafür, dass alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, im Versicherungsumfang enthalten sind.
Wofür kommt die Inhaltsversicherung nicht auf?
Im Normalfall sind folgende Gefahren vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung ausgeschlossen:
- Sturmflut
- Tsunami
- Krieg
- Kernenergie
Wichtig: Eingeschränkt bzw. häufig gar nicht abgedeckt sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit Dritter oder durch Vorsatz des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden.
Was leistet die Inhaltsversicherung im Falle eines Schadens?
Wird deine Betriebseinrichtung oder dein Warenbestand/ -vorrat durch eine der obengenannten Gefahren beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ersetzt dir deine Inhaltspolice sämtliche dafür anfallenden Kosten. Diese beinhalten Aufwendungen für die Reparatur, die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung. Natürlich ist das noch nicht alles, denn je nach gewähltem Tarif ersetzt die Inhaltsversicherung nicht nur Sachschäden, sondern auch eine Vielzahl weiterer Aufwendungen, die im Falle eines Schadens schnell entstehen können. Hierzu zählen zum Beispiel Folgende:
- Aufräumkosten
- Abbruchkosten
- Löschkosten
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Akten und Programmen
- Kosten durch eventuelle Sicherungsmaßnahmen
- Aufwendungen für den Austausch von Schlössern nach einem Einbruch
- Sachverständigenkosten
- Aufwendungen für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdelikt
Wissenswert: Im Normalfall trägt die Inhaltsversicherung unteranderem auch die Mehrkosten, die bei einer notwendigen Neuanschaffung anfallen. Das trifft zumeist dann zu, wenn die zu ersetzende Sache aufgrund des Fortschritts nicht mehr für den ursprünglich versicherten Wert zu bekommen ist.
Welchen Wert ersetzt die Inhaltsversicherung?
Vorab solltest du wissen, dass es folgende Wertarten gibt: Den Neuwert, den Zeitwert und den Gemeinen Wert. Näheres hierzu im Nachfolgendem:
Neuwert
Die meisten Versicherer versichern bewegliche Betriebseinrichtungen zum Neuwert. Dieser entspricht demnach dem Preis, der zur Wiederbeschaffung der beschädigten Gegenstände bezahlt werden muss.
Zeitwert
Liegt der Wert deiner Betriebseinrichtung aufgrund von Abnutzung oder Alter unter 40 Prozent des eigentlichen Neuwertes, ersetzen die Versicherungsgesellschaften oft den sogenannten Zeitwert. Hierunter versteht man den Preis, zu dem die Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens noch hätten verkauft werden können.
Gemeiner Wert
Können deine versicherten Gegenstände nicht mehr zum eigentlichen Zweck in deinem Unternehmen eingesetzt werden, erstattet der Versicherer den sogenannten gemeinen Wert. Hierbei handelt es sich um den erzielbaren Verkaufspreis, den du für das versicherte Inventar erhältst.
Wie hoch sind die Kosten für eine Inhaltsversicherung?
Wie hoch die Beträge für eine Inhaltsversicherung sind, hängt in erster Linie vom Wert des zu versichernden Inventars und zum anderen vom jeweiligen Risiko ab. Es ist für die Kostenkalkulation durchaus bedeutend, wie wahrscheinlich es ist, dass es in deinem Unternehmen zu einem Inventarschaden kommt. Dieses Risiko wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Beitragskosten der Inhaltsversicherung vor allem nach folgenden Kriterien richten:
- Betriebsart
- Unternehmensstandort (dieser dient der Ermittlung des Risikos von Elementarschäden und Einbrüchen)
- Gebäudeart
- Vorschäden
- Erfüllung wichtiger Sicherheitsvorkehrungen
- Höhe der Versicherungssumme
- Gewünschter Versicherungsumfang
- Vertragslaufzeit
- Vereinbarte Selbstbeteiligung
Muss ich separate Räume wie einen Keller bei der Inhaltsversicherung angeben?
Ja, es ist wichtig, dass du sämtliche Räume angibst, die von dir und deinen Mitarbeitern genutzt werden. Das schließt auch Räume wie Keller und Dachböden mit ein. Anderenfalls besteht für diese Räumlichkeiten kein Versicherungsschutz.
Bietet die Inhaltsversicherung auch Schutz für Bargeld im Unternehmen?
Ja, jedoch handelt es sich hierbei nur um einen begrenzten Versicherungsschutz. Zudem muss das Bargeld in einem verschlossenen Gegenstand wie beispielsweise einem Safe aufbewahrt sein. Solltest du viel Bargeld in deinem Unternehmen aufbewahren (müssen), lagerst du es am besten in einem speziellen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg. Es ist aber zu empfehlen die jeweilige Gesellschaft nach deren Vorgaben zu fragen.