Kündigungsfristen bei Versicherungen – Das solltest du darüber wissen!

Du hast ein falsches Versicherungsprodukt abgeschlossen, bezahlst zu hohe Versicherungsbeträge oder der Versicherungsschutz passt nicht zu dir? Kein Grund zur Sorge! Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für dich, einen bestehenden Versicherungsvertrag schnellstmöglich zu beenden. Schließlich bist du mit deinen Versicherungen ja nicht den Bund der Ehe eingegangen. In unserem nachfolgenden Ratgeber erfährst du, was du bei der Kündigung von Versicherungen beachten solltest und welche rechtlichen Kündigungsfristen für dich gelten. Lese gespannt weiter und werde zum Experte, wenn es um Kündigungsfristen bei Versicherungspolicen geht.

Versicherung kündigen – Welche Frist muss ich einhalten?

Welche Kündigungsfrist du für eine Versicherung einhalten musst, hängt in erster Linie von der Art der Versicherung sowie häufig auch von den festgesetzten Versicherungsbedingungen ab. Genau aus diesem Grund werden wir nun etwas genauer auf die verschiedenen Versicherungen und deren Kündigungsfristen eingehen. Zudem geben wir dir einige hilfreiche Tipps mit an die Hand, sodass die Kündigung reibungslos vonstatten geht.

KFZ-Versicherung – Kündigungsfrist

Die KFZ-Versicherungs-Kündigungsfrist unterscheidet sich ein wenig von den Regelungen anderer Versicherungen. Grundsätzlich gilt vorab zu wissen, dass es zwei Formen der Kündigung gibt: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Im ersten Fall gilt für die KFZ-Versicherung eine Kündigungsfrist von vier Wochen bzw. einem Monat. Die Kündigung kann allerdings nur zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen. Hier gibt es einen Stichtag, nämlich den 31. Dezember. Aus diesem Grund sollte sich jeder, der seine Versicherungspolice kündigen möchte, den 30. November im Kalender dick und rot markieren. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingetroffen sein.

Einige wenige Versicherer nehmen nicht den 1.1. als Ablauftermin, sondern den Versicherungsbeginn + 12 Monate (Beispiel: Versicherungsbeginn 12.04.2019 = Ablauf 12.04.2020) Das ist aber sehr selten!

Auch bei einer außerordentlichen Kündigung einer KFZ-Versicherung gilt eine Frist von exakt einem Monat. Doch in diesem Fall musst du nicht erst das Ende des bestehenden Versicherungsjahres abwarten, sondern kannst den Vertrag jederzeit und ohne Berücksichtigung der eigentlichen Kündigungsfrist auflösen. Das ist aber nur dann möglich, wenn…

  • eine Schadensregulierung durchgeführt oder wurde.

  • die Versicherungsprämie erhöht wurde, ohne dass dabei eine Leistungsverbesserung eingetreten ist.

Private Haftpflichtversicherung – Kündigungsfrist

Im Normalfall läuft eine private Haftpflichtversicherung exakt 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Bei dieser Versicherungsart gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Möchtest du auf eine außerordentliche Kündigung zurückgreifen, dann verkürzt sich die Frist auf einen Monat ab Erhalt des Schreibens. Die vorzeitige Kündigung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Beiträge erhöht wurden und keine Leistungsverbesserung erfolgte. Ebenso gilt die Sonderregelung auch dann, wenn wie bereits bei der KFZ-Versicherung erwähnt, eine Schadensregulierung durchgeführt wurde.

Lebensversicherung & Rentenversicherung – Kündigungsfrist

Für eine Lebensversicherung besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat zum 1. des nächsten Monats. Hier gibt es nicht wie z.B. der Haftpflichtversicherung eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Kündigungsfrist

Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht die gleiche Kündigungsfrist wie bei einer Rentenversicherung. Du kannst also mit einer Frist von einem Monat zum 1. des nächsten Monats kündigen.

Private Unfallversicherung – Kündigungsfrist

Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, dann beträgt die Frist im Normalfall drei Monate zum Vertragsende. Verpasst du diese Frist, dann verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist nur einen Monat unabhängig davon, wann der Vertrag endet. Auch hier gelten die gleichen Sonderregelungen wie bei der KFZ- und der privaten Haftpflichtversicherung.

Private Krankenversicherung – Kündigungsfrist

Hier hast du die Möglichkeit die private Krankenversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von exakt drei Monaten zu kündigen. Bei einer Beitragserhöhung profitierst du allerdings von einem Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Monate, natürlich ab dem Zeitpunkt der Beitragsänderung.

Weitere hilfreiche Tipps für die Kündigung deiner Versicherungen

Neben der Einhaltung der Kündigungsfrist einer Versicherung solltest du aber auch noch einige weitere Tipps bzw. Ratschläge berücksichtigen, damit deine Kündigung problemlos vonstatten geht. Hierzu gehören folgende:

  • Vergesse keinesfalls, im Betreff deines Kündigungsschreibens auf die Kündigung hinzuweisen.

  • Im Kündigungsschreiben musst du zwingend die Nummer des Versicherungsscheins mitangeben.

  • Schicke dein Kündigungsschreiben rechtzeitig ab, denn für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ist stets der Eingang beim Versicherer entscheidend.

  • Im Normalfall muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Verschicke deinen Kündigung daher am besten per Einschreiben, so erhältst du einen Beleg darüber, wann das Kündigungsschreiben beim Versicherer einging.

  • In einigen Fällen kannst du auch per E-Mail kündigen, doch ob der Versicherer tatsächlich damit einverstanden ist, hängt von dem Anbieter ab.

  • Solltest du dir nicht sicher sein, wann genau deine Kündigungsfrist für die jeweilige Versicherung abläuft, dann verwende unbedingt folgenden Vermerk: Hiermit kündige ich den bestehenden Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • Lass dir die Kündigung vom Versicherer schriftlich bestätigen.

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