Tierhalterhaftpflicht für Hund & Pferd

Bist du Tierhalter, solltest du unbedingt über den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung nachdenken, damit sie die Kosten übernimmt, wenn dein Tier einen Schaden anrichtet. In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile sogar eine generelle Versicherungspflicht für bestimmte Tiere wie Hunde. Verletzt dein Vierbeiner zum Beispiel einen Dritten oder verursacht Sachschäden, haftest allein du und das in unbegrenzter Höhe – völlig unabhängig davon, ob dich ein Verschulden trifft oder nicht. Die Privathaftpflicht greift nämlich nur bei Kleintieren, nicht aber bei Hunden und Pferden. Aus diesem Grund solltest du unbedingt einen solchen Schutz haben. Weitere Informationen zur Tierhaftpflichtversicherung findest du hier in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Tierhaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die dein Tier verursacht hat.
  • Die Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung können je nach Versicherer und gewähltem Tarif stark variieren.
  • Für Hunde und Pferde gibt es gesonderte Versicherungspolicen. Katzen und Kleintiere sind durch die private Haftpflicht abgesichert.

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Die unterschiedlichen Tierhaftpflichtversicherungen

Wie bereits erwähnt, deckt die Privathaftpflichtversicherung ausschließlich die Schäden durch Kleintiere und Katzen ab. Gerade dann, wenn du Hunde- oder Pferdebesitzer bist, ist es ratsam, über eine Tierhaftpflichtversicherung nachzudenken. In einigen Regionen von Deutschland gibt es bereits eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht. Im Nachfolgenden möchten wir dir kurz die beiden wichtigsten Tierhaftpflichtversicherungen erläutern:

Die Hunde-Haftpflichtversicherung

Eine Tierhaftpflicht in Form von einer Hundehaftpflichtversicherung deckt dich als Hundehalter aber auch andere Personen, die ihren Vierbeiner ausführen, bestmöglich ab.

Die Hundehaftpflichtversicherung ist aktuell (Stand 02/2021) in folgenden sechs Bundesländer verpflichtend:

  • Hamburg
  • Berlin
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

Das bedeutet, dass ab dem 3 bzw. 6 Monat eine Hundehaftpflicht vorhanden sein muss!

Ausgenommen von Mecklenburg-Vorpommern sehen die weiteren neun deutschen Bundesländer die Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen vor.

Die Pferde-Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass eine Tierhaftpflichtversicherung für Pferde nicht gesetzlich verpflichtend ist. Dennoch entscheiden sich die meisten Pferdebesitzer für einen umfassenden Versicherungsschutz. Verständlich, denn Pferde fallen unter die Kategorie „Fluchttiere“ und haben in Folge dessen ein deutlich höheres Potenzial, große und verheerende Schäden anzurichten. Welche Police hier am ehesten für dich in Frage kommt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Bist du zum Beispiel im Besitz eines Deckhengstes, solltest du unbedingt darauf achten, dass mögliche Deckschäden mit abgesichert sind.

Welche Vorteile bringt eine Tierhaftpflichtversicherung mit sich?

Der größte Vorteil liegt klar auf der Hand, denn mit einer Tierhaftpflichtversicherung sicherst du dich gegen eine Vielzahl von Alltagsrisiken ab.

Beispiel: Dein Hund beißt einen anderen Vierbeiner und verletzt ihn oder dein Pferd reißt von der Koppel aus.

Trotz zahlreicher Erziehungsmaßnahmen ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass dein Tier einen Schaden verursacht. Vor allem bei Personen- oder Vermögensschäden können die Schadensersatzforderung immens hoch ausfallen. Eine Tierhaftpflicht kommt für die daraus resultierenden finanziellen Folgen auf und wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Wichtig zu wissen: Im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) §833 Haftung des Tierhalters ist folgendes geregelt: „Wird durch ein Tier der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt, ein Mensch getötet oder ein Gegenstand beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, dazu verpflichtet, dem Betroffenen/ Verletzten den darauf entstanden Schaden vollständig zu ersetzen“.

Die Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung

Zur wichtigsten Leistung der Tierhaftpflicht zählt die Übernahme sämtlicher Haftpflichtschäden, die das versicherte Tier verursacht. Diese Schäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden dabei von allen Versicherern übernommen. Der entscheidende Unterschied liegt hier lediglich in der jeweiligen Versicherungssumme. Im Nachfolgendem findest du eine kurze Erläuterung zu den einzelnen Schadensarten:

Personenschäden

Personenschäden liegen dann vor, wenn dein Tier einen Menschen verletzt oder gar tötet. Zu den klassischen Folgen eines Personenschadens zählen Forderungen in Form von Schmerzensgeld und Arzt- sowie Heilbehandlungskosten.






    Sachschäden

    Beschädigt dein Tier zum Beispiel die Couch deines Arbeitskollegen, spricht man von einem sogenannten Sachschaden. Gleiches gilt, wenn dein Hund zum Beispiel einen Radfahrer anspringt und dessen Fahrrad dabei beschädigt wird.

    Vermögensschäden

    Vermögensschäden sind meist die Folge von Personen- oder Sachschäden. Hin und wieder kommen aber auch Vermögensschäden zustande, ohne dass dabei eine Person oder Sache einen Schaden erleidet. Ein klassischer Vermögensschaden ist zum Beispiel dann gegeben, wenn es bei der geschädigten Person zu einem Verdienstausfall kommt. Sorgt ein laut bellender Hund beispielsweise für Störungen einer Filmproduktion, können die Geschädigten die daraus resultierenden Mehrkosten in Form von Vermögensschäden gegenüber dem Tierhalter geltend machen.

    Tierhaftpflichtversicherung abschließen: Was ist zu beachten?

    Sofern du dich für den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung entscheidest, ist es wichtig darauf zu achten, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft alle relevanten Leistungen abdeckt. Ebenso solltest du noch den weiteren Kriterien Beachtung schenken. Hierzu zählen folgende:

    Vertragslaufzeit

    Je länger die Vertragslaufzeit ist, desto besser fallen die Konditionen aus. Das war jahrelang bei einigen Gesellschaften so und trifft heute nicht immer zu. Bei einigen Gesellschaften lassen sich aber immer noch Kostenvorteile durch 3 Jahresverträge gewinnen. Warum? Weil die stärkere Bindung, die eine längere Vertragslaufzeit mit sich bringt, wird durch die Versicherer mit einem attraktiven Rabatt entlohnt.

    Versicherungssumme

    Neben der Laufzeit spielt natürlich auch die Versicherungssumme eine entscheidende Rolle beim Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung. Diese solltest du keinesfalls zu niedrig ansetzen. Damit du auch im Ernstfall gut abgesichert bist, sollte die Decksumme mindestens 3.000.000 Euro betragen.

    Auslandsschutz

    Ferner solltest du beim Abschluss deiner Tierhaftpflicht auch die Reichweite in Betracht ziehen, denn schließlich möchtest du mit Sicherheit gerade deinen Hund hin und wieder mit auf Reisen nehmen. Aus diesem Grund ist es so wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherung sowohl im In- als auch im Ausland greift. Die meisten Versicherer unterscheiden hier zwischen der EU-Ausland Deckung und der weltweiten Deckung.

    Selbstbehalt

    Beinahe jede Tierhaftpflichtversicherung ermöglicht die Vereinbarung eines Selbstbehaltes. Diesen hast du im Falle eines Schadens selbst zu begleichen. Erst nach der Zahlung des vereinbarten Eigenanteiles springt die Tierhaftpflicht ein. Der Vorteil der Vereinbarung eines Selbstbehaltes liegt darin, dass der Versicherungsbeitrag dadurch nachhaltig gesenkt werden kann. Durch eine hohe vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung, fällt der Versicherungsbeitrag demnach deutlich geringer aus.

    Fazit

    Schäden bei Tieren können rasend schnell die Millionenhöhe erreichen. Exakt aus diesem Grund ist es umso wichtiger, eine gute Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Decksumme sollte dabei mindestens 3 Millionen Euro betragen, denn nur so befindest du dich garantiert auf der sicheren Seite. Für den Abschluss einer derartigen Police empfiehlt es sich natürlich, einen Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen. Gemeinsam mit ihm wirst du schnell die perfekte Tierhaftpflichtversicherung für deinen felligen Freund finden.

    Wie hoch sind die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung?

    Eine Tierhaftpflicht ist bereits für wenige Euro erhältlich. Für einen guten Versicherungsschutz inklusive Mietsachschäden liegen die Kosten je nach Leistungsumfang zwischen 40 und 140 Euro pro Jahr. Lediglich bei der Tierhaftpflichtversicherung für Pferde bewegt sich die Prämie in einem minimal höherem Bereich. Hier musst du jährlich mit rund 70 bis 240 Euro rechnen.

    Wann sollte ich eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen?

    Grundsätzlich gilt zu wissen, dass die Tierhaftpflicht ab dem ersten Versicherungstag und ohne Wartezeit gilt. Es ist durchaus sinnvoll, die Versicherung direkt zum Zeitpunkt der Anschaffung deines Tieres abzuschließen.

     

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