Vermögensschadenhaftpflicht

Steuerberater, Rechtsanwälte und Co. verwalten das Vermögen anderer Personen oder beraten diese bei offenen Vermögensfragen. Bereits bei einem kleinen Rechenfehler oder einem verrutschten Komma können hier hohe Schadensersatzforderungen die Folge sein. Damit ein falsch gesetztes Komma nicht direkt deine gesamte Existenz bedroht, solltest du unbedingt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Näheres hierzu im Nachfolgendem.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht stellt eine Pflichtversicherung für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und anderer risikoreiche, beratenden Berufe dar.
  • Aber auch Selbständige und Freiberufler sollten sich unbedingt mit einer Vermögensschadenhaftpflicht absichern, wenn sie in ihrer beruflichen Tätigkeit in finanziellen Angelegenheiten beraten.
  • Eine qualitativ hochwertige Vermögensschadenhaftpflicht kommt für Vermögensschäden jeglicher Art auf. Das heißt, sie zahlt dann, wenn du durch ein Fehlverhalten einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügst.

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Die wichtigsten Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflicht: Was ist versichert?

Vorab solltest du wissen, dass nicht alle angebotenen Tarife der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften die nachfolgenden Leistungen anbieten. Nichts desto trotz möchten wir dir einen kleinen Einblick in die wichtigsten Leistungen einer derartigen Police verschaffen.

Wichtig: Achte unbedingt auf den Einschluss „Offene Tätigkeitsdeckung“, denn dadurch müssen berufliche Nebenrisiken nicht alle einzeln in der Versicherungspolice genannt werden.

Im Leistungsumfang inkludiert:

  • Die passive Rechtsschutzfunktion – das heißt, dass unberechtigte Schadensersatzforderungen optimal durch den Versicherer abgewehrt werden
  • Schäden durch Leistungsverzögerungen
  • Vertragliche Haftung, die über die gesetzliche Haftung hinaus reicht
  • Termin- und Fristversäumnisse, die beispielsweise durch Fehler in der Planung entstehen
  • Fehlerhafte Beratung/ Aufklärung
  • Verletzung der Rechte zum Diskriminierungsschutz
  • Verstöße des Datenschutzes gegenüber Dritten
  • Verletzung gewerblicher Schutzrechte
  • Verletzung gewerblicher Wettbewerbsrechte
  • Verletzung von etwaigen Pflichten der Geheimhaltung
  • Risiken im Internet, etwa die Übertragung von Viren und Trojanern
  • Mitversicherung von freiberuflichen Tätigkeiten
  • Nachhaftung im Falle der Geschäftsaufgabe
  • Eigenschäden, die beispielsweise die Webseite, Dokumente usw. betreffen

Nicht im Leistungsumfang enthalten:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die durch bewusst pflichtwidriges Handeln entstanden sind
  • Unechte Vermögensschäden – hierunter versteht man Folgeschäden von Personen- und Sachschäden (Beispiel: Eine Person wird verletzt, ist in Folge dessen längere Zeit komplett arbeitsunfähig und hat einen Verdienstausfall.)
  • Ansprüche aufgrund von Vertragsstrafen
  • Ansprüche aus Vertragserfüllung
  • Fehlerhafte Lieferterminberechnungen
  • Geldstrafen und Bußgelder, sofern dies nicht ausdrücklich mitversichert ist
  • Geld und Wertsachen

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend?

Du bist Unternehmer oder Freiberufler und unsicher, ob du eine Vermögensschadenhaftpflicht brauchst? Kein Problem, hier erfährst du, für welche Berufe die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht ist und für welche sie lediglich eine Empfehlung darstellt.

Pflichtversicherung für kammerfähige Berufe:

Für sogenannte kammerfähige Berufe ist diese Art von Police gesetzlich vorgeschrieben. Hier gilt sie sogar als Voraussetzung, um den jeweiligen Beruf überhaupt ausüben zu dürfen. Demnach muss die bestehende Vermögenshaftpflichtversicherung bei der Zulassung nachgewiesen werden. Folgende Berufe sind davon betroffen:

  • Apotheker
  • Ärzte
  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer

Aufgrund der Regulierung weiterer freier Berufe, ist in einigen Berufen mittlerweile ebenfalls eine Vermögensschadenhaftpflichtpolice Pflicht. Das trifft auf folgende zu:

  • Finanzanlagenvermittler
  • Immobiliendarlehensvermittler
  • Hausverwalter
  • Rentenberater
  • Versicherungsmakler

Dringend empfehlenswert:

Jeder Freiberufler und jede Agentur, die einen Vermögensschaden verursachen kann, sollte unbedingt über den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken. Bei den nachfolgenden Berufen handelt es sich zwar um keine Pflicht, jedoch um eine dringende Empfehlung:

  • Buchhalter und Buchführungshelfer
  • Büroservice
  • Berufsberater
  • Datenschutzbeauftragte
  • Grafikdesigner
  • Sachverständiger und Gutachter
  • Fotografen
  • Immobilienmakler
  • Inkassodienstleister
  • Journalisten, Autoren und Redakteure
  • IT-Dienstleister
  • Personalvermittler und Personalberater
  • Unternehmensberater
  • Dolmetscher
  • Vereine und Verbände
  • Werbeagenturen

Wie hoch sollte die Decksumme sein?

Die üblichen Versicherungssummen einer Vermögensschadenhaftpflichtpolice liegen zwischen 100.000 und 1.000.000 Euro. Grundsätzlich ist die Versicherungssumme aber abhängig von deiner jeweiligen Berufsgruppe. Gehst du einem Beruf nach, in dem das Risiko einen Vermögensschaden gegenüber Dritten zu verursachen, besonders hoch ist, solltest du eine entsprechend höhere Decksumme wählen. Ebenso gibt es für einige Berufe gesetzlich vorgeschriebene Mindestdecksummen je Versicherungsfall. In der nachfolgenden Übersicht findest du Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdecksummen und einige Beispiel für empfohlene Versicherungssummen:

Gesetzliche Pflichtversicherungssummen:






    • Verwalter für Wohnimmobilien: 500.000 Euro
    • Ingenieure und Architekten: 1.000.000 Euro
    • Rechtsanwälte und Steuerberater: 250.000 Euro, vierfach maximiert
    • Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler: 1.276.000 Euro

    Empfohlene Versicherungssummen:

    • Büroservice: mindestens 50.000 Euro
    • Eingetragene Vereine: mindestens 50.000 Euro
    • Immobilienmakler: mindestens 100.000 Euro
    • Unternehmensberater: mindestens 100.000 Euro
    • Personalberater: mindestens 100.000 Euro
    • Werbeagenturen: mindestens 250.000 Euro
    • Eventagenturen: mindestens 250.000 Euro
    • Berufsbetreuer: mindestens 250.000 Euro
    • Freiberufliche Journalisten: mindestens 300.000 Euro
    • Verbände: mindestens 300.000 Euro

    Expertentipp: Es ist wichtig, dass die Vermögenshaftpflichtversicherung immer auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten ist. Beispiel: Stell dir vor, du bist als Steuerberater tätig und arbeitest vorwiegend für Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung direkt bei dir erstellen lassen. In diesem Fall wird der maximal denkbare Vermögensschaden deutlich geringer ausfallen, als wenn du ausschließlich große Unternehmen betreust. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch für alle anderen Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, bei denen die Police keine gesetzlich Verpflichtung darstellt. Die Decksumme sollte sich stets am maximalen Auftragsvolumen ausrichten, aus dem der mögliche Vermögensschaden resultieren könnte.

    Worauf sollte ich bei der Auswahl einer Vermögensschadenhaftpflicht achten?

    Die Auswahl der Versicherungsgesellschaften, die echte Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen anbieten, ist bei uns in Deutschland recht überschaubar. Dennoch können die vielen unterschiedlichen Tarife enorme Leistungsunterschiede aufweisen. Der sogenannte Geltungsbereich spielt hier zum Beispiel eine entscheidende Rolle. Schließlich ist ein im Ausland geltend gemachter Vermögensschaden nur selten im Leistungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht enthalten. Besonders wichtig ist unteranderem auch ein lückenloser Versicherungsschutz sowie eine Nachhaftung. Letzteres stellt sicher, dass auch noch einige Zeit nach eventueller Aufgabe des Berufes, ein später auftretender Vermögensschaden problemlos reguliert wird. Am besten wendest du dich für die Suche nach einer geeigneten Vermögensschadenhaftpflicht an einen unabhängigen Versicherungsmakler. Gemeinsam mit ihm findest du garantiert die perfekte Versicherung für deine individuelle Situation.

    Woraus berechnet sich der Beitrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

    Die Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richten sich in erster Linie nach der Art deiner Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken. Demnach können die Beiträge von Beruf zu Beruf deutlich variieren.

    Fazit

    Vermögensschäden bedrohen nicht nur das finanzielle Wohl deiner Kunden oder Mandaten, sondern aufgrund der Haftungspflicht auch das monetäre Gleichgewicht deines Unternehmens. Da es einige Berufsgruppen gibt, die ein besonders hohes Risiko für derartige Schäden tragen, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sie gesetzlich verpflichtend. Aber auch allen anderen Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern wird empfohlen, sich mit Hilfe der Versicherung gegen die hohen Kosten eines Vermögensschadens abzusichern. Schließlich können diese schnell Millionenhöhe erreichen.

     

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