Gebäudeversicherung beim Hauskauf – Das solltest du wissen!
Wer sich ein Eigenheim kauft, kauft die Gebäudeversicherung im Grunde genommen gleich mit. Damit die Eigentumsübertragung reibungslos funktioniert, solltest du einige wichtige Dinge unbedingt beachten. Als Käufer und neuer Eigentümer solltest du zudem exakt prüfen, ob die bestehende Versicherungspolice zu deinen Bedürfnissen passt – Hin und wieder kann ein Wechsel nämlich äußerst lohnenswert sein. Lies gespannt weiter und erfahre all das, was in dieser Situation wichtig ist!
Das Wichtigsten kurz zusammengefasst:
Bevor wir uns ausführlich mit der Thematik rund um die Gebäudeversicherung bei einem Hauskauf beschäftigen, möchten wir dir kurz aufzeigen, welche grundlegenden Leistungen zu einer Wohngebäudeversicherung gehören:
- Sturmschäden
- Feuer-, Brand- und Explosionsschäden
- Hagelschäden
- Leitungswasserschäden
Wichtig: Je nach Tarif können natürlich auch noch andere Schadensfälle mitabgesichert sein – Zum Beispiel Schäden durch Überspannung oder Einbruch eventuell sogar Schäden durch Tiere. Eine Elementar- oder Glasversicherung kann freiwillig mit eingeschlossen werden um noch umfassender abgesichert zu sein.
Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf übernehmen – Eigentümerwechsel direkt melden!
Erwirbst du ein Eigenheim, dann wechselt nicht nur das Haus den Besitzer, sondern automatisch auch die hierfür abgeschlossene Gebäudeversicherung, sofern diese vorhanden ist. Diese Regelung schreibt das Versicherungsvertragsgesetzt (VVG) vor. Sie soll Versicherungslücken verhindern und sorgt dafür, dass der neue Eigentümer sofort nach dem Hauskauf gegen Schäden am Gebäude abgesichert ist. Damit dieser Vorgang reibungslos vonstatten geht, sind sowohl der neue als auch der alte Besitzer dazu verpflichtet, den Kauf bzw. den Verkauf unverzüglich der jeweiligen Versicherung zu melden.
Wie erfolgt die Versicherungsübernahme?
Damit du die Gebäudeversicherung direkt mit dem Hauskauf übernehmen kannst, muss der Versicherer, wie bereits erwähnt, binnen eines Monats über den Eigentümerwechsel informiert werden. Am besten nimmst du direkt nach der notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrags Kontakt zur zuständigen Gebäudeversicherung auf. Daraufhin erhältst du innerhalb weniger Tage eine schriftliche Vertragszusage. Sobald du als neuer Hauseigentümer im Grundbuch eingetragen bist, geht auch der bestehende Versicherungsschutz auf dich über.
Wissenswert: Sowohl der alte als auch der neue Eigentümer können den Eigentümerwechsel der bestehenden Versicherung melden. Kläre daher frühzeitig, wer sich darum kümmert. Bleibt die Meldung über den Eigentümerwechsel aus, dann kommt die Versicherung im Schadensfall für keinerlei Kosten auf, denn in diesem Fall hat sie gutes Recht die Regulierung zu verweigern.
Wer kommt für die Kosten der laufenden Gebäudeversicherung auf?
Die Beitragszahlungen werden im Normalfall einmal jährlich gezahlt. Ein Hauskauf hingegen wird allerdings häufig nicht erst zum Beginn des neuen Versicherungsjahres abgewickelt. Übernimmst du die bestehende Gebäudeversicherung für dein neues Eigenheim, dann musst du im laufenden Versicherungsjahr nicht allein für die Leistungen aufkommen. Hier gilt stets die gesamtschuldnerische Haftung. Einfacher gesagt, bedeutet das nichts anderes, als eine faire Aufteilung der Versicherungsbeiträge. Der alte und neue Eigentümer teilen sich die im laufenden Jahr anfallenden Versicherungskosten auf – Wer welchen Anteil übernimmt, wird untereinander abgesprochen. Ab dem darauffolgenden Versicherungsjahr muss der neue Eigentümer komplett alleine für die Kosten der Gebäudeversicherung aufkommen.
Wichtig: Halte deine diesbezügliche Absprache unbedingt im Kaufvertrag fest, denn so bist du auf der sicheren Seite.
Gebäudeversicherung beim Hauskauf übernehmen – sinnvoll oder nicht?
Die automatische Übertragung der Wohngebäudeversicherung dient ganz allein einem wichtigen Zweck, denn sie soll den neuen Hauseigentümer vor hohen Kosten schützen. Doch nicht immer passt der bestehende Versicherungsschutz zu den eigenen Bedürfnissen, daher ist es umso wichtiger, bereits vor dem Kauf zu prüfen, ob die bestehende Gebäudeversicherung deinen Anforderungen entspricht. Hier ist es äußerst wichtig, einen Blick auf die Versicherungssumme zu werfen, denn diese sollte so hoch angesetzt sein, dass sie auch im Falle eines Totalschadens die Kosten für den Neubau des Hauses decken kann. Ebenso empfehlenswert ist es, die Versicherungsprämie mit den inbegriffenen Leistungen zu vergleichen. All diese Punkte sind bei der Übernahme einer bestehenden Wohngebäudeversicherung von wichtiger Bedeutung. Gefällt dir das Gesamtpaket der Gebäudeversicherung eher weniger, dann macht es durchaus Sinn, einen Experten mit an Bord zu holen – Dieser wird für dich einen ausführlichen Versicherungsvergleich durchführen, sodass du die für dich perfekte Gebäudeversicherung findest.
Sonderkündigungsrecht für neue Eigentümer bzw. Käufer
Als Käufer profitierst du von einem Sonderkündigungsrecht. Dank dieser Regelung kannst du die bestehende Police innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt direkt mit der Grundbucheintragung, denn schließlich kann immer nur der Eigentümer kündigen, der im Grundbuch verzeichnet ist. Kündigt der alte Hausbesitzer die Police vor der Grundbuchänderung, so wird die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nur zum Ende des bestehenden Versicherungsjahres bestätigen. Aus diesem Grund ist es immer besser wenn du dich als Käufer um die Kündigung selber kümmerst.