Gebäudeversicherung – Unterversicherungsverzicht: Das solltest du wissen!

 

Bei Vertragsabschluss einer Gebäudeversicherung wird immer wieder danach gefragt, ob Versicherungsnehmer einen Unterversicherungsverzicht mit einschließen möchten. Doch was hat es damit auf sich und welche Konsequenzen könnten durch eine bestehende Unterversicherung entstehen?

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Wird bei Vertragsabschluss einer Gebäudeversicherung die Klausel zum Unterversicherungsverzicht mit aufgenommen, dann bedeutet das folgendes: Der Versicherer prüft im Schadensfall nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt.
  • Bei einem Unterversicherungsverzicht bekommst du als Versicherungsnehmer den gesamten Schaden ohne jegliche Abzüge ersetzt – Im Normalfall bis zum Neuwert, maximal bis zur Höhe der festgesetzten Versicherungssumme.
  • Wer in seinen Gebäudeversicherungsvertrag die Klausel zum Unterversicherungsverzicht miteinbezieht, der kann im Falle eines Schadens mit einer schnelleren und zugleich auch unkomplizierteren Abwicklung rechnen.
  • Entscheidest du dich gegen den Unterversicherungsverzicht, dann leistet die Gebäudeversicherung nur anteilig, wenn sich nach dem Schadensfall herausstellt, dass du unterversichert warst.

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Unterversicherungsverzicht – Was heißt das überhaupt?

Wer in seiner Wohngebäudeversicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbart, sichert sich für das Eintreten eines Schadensfalls, eine unkomplizierte, schnelle und abzugsfreie Erstattung.

Zwar bietet bereits der alleinige Abschluss einer Gebäudeversicherung ausreichend Versicherungsschutz, beispielsweise wenn es aufgrund von Naturgewalten zu Wasser oder Sturmschäden am Haus kommt. Doch ob du den Schaden vom Versicherer in voller Höhe erstattet bekommst, hängt von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Deckt diese nämlich nicht den gesamten Wert des entstandenen Schadens ab, dann zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden nur anteilig.

Die Folge: Der daraus resultierende finanzielle Verlust kann verheerend sein, denn dieser ist abhängig davon, wie viel die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme von der tatsächlichen Schadenssumme abweicht.

 

Wann lohnt sich ein Unterversicherungsverzicht in der Gebäudeversicherung?

Bei einem Unterversicherungsverzicht verzichtet die zuständige Versicherung darauf, im Schadensfall zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt und ersetzt den Schaden ohne jegliche Abzüge bis zur in der Gebäudeversicherung festgelegten Summe. Die Klausel lohnt sich daher vor allem für Immobilienbesitzer, deren Häuser weder außerordentlich exklusiv noch besonders minimalistisch sind.

In diesem Fall ergeben sich für die Versicherungsnehmer folgende Vorteile:

  • Keine übergenaue Berechnung der Versicherungssumme
  • Keine Prüfung auf eine bestehende Unterversicherung im Falle eines Schadens
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Schadens
  • Zügige, unkomplizierte und abzugsfreie Erstattung






     

    Welche negativen Folgen bringt eine Unterversicherung mit sich?

    Besteht eine Unterversicherung, dann zahlt die zuständige Gebäudeversicherung den jeweiligen Schaden nur anteilig. Hierfür nimmt der Versicherer das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zur Hand. Vereinfacht gesagt, bedeutet das: Würde die in der Gebäudeversicherung vereinbarte Versicherungssumme nur der Hälfte des eigentlichen Werts deiner Immobilie entsprechen, dann bekämst du auch bei kleineren Schadensfällen nur 50 Prozent ersetzt, den restlichen Schaden müsstest du demnach aus eigener Tasche bezahlen.

     

    So lässt sich eine Unterversicherung vermeiden!

    Eine Unterversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung zum Zeitpunkt eines Schadens geringer ist, als der Wert deiner Immobilie. In diesem Fall bist du also unzureichend versichert. Eine Unterversicherung wirkt sich aber nicht nur bei Beträgen aus, die die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, sondern auch schon bei kleineren Gebäudeschäden.

    Hierzu ein Beispiel:

    Der laut Gebäudeversicherung festgelegt Versicherungswert einer Immobilie beträgt nach der Wertermittlung 1914 exakt 20.000 Mark. Als Versicherungssumme werden aber nur 15.000 Mark vereinbart. Aufgrund eines Sturms entsteht ein Sturmschaden am Dach in Höhe von 4.000 Euro. Da die Immobilie im Verhältnis 15.000 zu 20.000 Mark 1914 unterversichert ist, beträgt die Entschädigung lediglich 3.000 Euro – Berechnung: 4.000 Euro x 15.000 : 20.000. Aufgrund einer bestehenden Unterversicherung bleibt der Versicherungsnehmer also auf einem Schaden von 1.000 Euro sitzen.

     

    Doch genau das, lässt sich recht einfach verhindern, indem du wie folgt vorgehst:

    • Achte stets darauf, dass der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil deiner Gebäudeversicherung ist
    • Setze die Versicherungssumme hoch genug an
    • Prüfe in regelmäßigen Abständen die in deiner Wohngebäudeversicherung eingeschlossene Versicherungssumme

    Achtung Falle – Überversicherung: Aus Angst vor einer Unterversicherung, neigen viele Menschen zum Abschluss einer Überversicherung. Hiervon solltest du unbedingt absehen, denn diese Vorgehensweise bringt dir im Schadensfall keinerlei Vorteile, sondern kostet dich lediglich zu hohe Versicherungsbeiträge. Solltest du dir nicht sicher sein, ob deine Gebäudeversicherung mit der richtigen Versicherungssumme festgesetzt ist, kontaktiere uns gern jederzeit.

     

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    Unser Fazit – Unterversicherungsverzicht als Vertragsklausel: Das A und O bei Vertragsabschluss einer Gebäudeversicherung!

    Da aufgrund einer bestehenden Unterversicherung im Schadensfalls eine erhebliche finanzielle Belastung für dich als Versicherungsnehmer entstehen kann, solltest du bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass im Vertrag eine Unterversicherungsverzichtklausel vorhanden ist. Das garantiert dir, dass du selbst bei einer tatsächlich bestehenden Unterversicherung die gesamten Schadenskosten erstattet bekommst.