Gebäudeversicherung beim Wasserschaden – Das solltest du wissen!

 

Jeder Eigenheimbesitzer hofft, mit seiner abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung gut gegen eventuelle Wasserschäden abgesichert zu sein. Doch ob die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden tatsächlich für die entstehenden Kosten aufkommt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Schließlich ist nicht jede Art des Wasserschadens Bestandteil einer Gebäudeversicherung. Wir verraten dir, was es mit der Gebäudeversicherung in Verbindung mit einem eventuellen Wasserschaden auf sich hat.

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Sind Wasserschäden tatsächlich Versicherungsbestandteil?

Vorab gilt zu wissen, dass Wasserschäden die am häufigsten gemeldete Schadensart darstellen – Keine andere Schadensart wird so oft gemeldet wie Wasserschäden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat hier eine erschreckende Feststellung geäußert: In Deutschland kommt es nämlich alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch. Zu den klassischen Ursachen zählen Frostschäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen sowie undichte Trink- und Abwasserleitungen. Generell gilt, dass Gebäudeschäden durch Leitungswasser in der Gebäudeversicherung mitversichert sind. Doch verständlicherweise bedeutet das noch lange nicht, dass die Wohngebäudeversicherung für jegliche Wasserschäden am Eigenheim aufkommt. In den nachfolgenden Zeilen gehen wir daher auch die Wasserschäden ein, für die eine Gebäudeversicherung zahlt.

 

Für welche Wasserschäden kommt die Wohngebäudeversicherung auf?

Ob die bestehende Gebäudeversicherung für einen Wasserschaden haftet, hängt in erster Linie davon ab, wie dieser entstanden ist. Handelt es sich um austretendes Wasser aus Rohren und zusammengehörigen Schläuchen, dann deckt die Gebäudeversicherung den jeweiligen Wasserschaden ab. Grundsätzlich gilt diese Regelung für folgende Installationen und Rohre:

  • Wasserversorgungsrohre
  • Rohre die in Verbindung mit Klima-, Heizungs- und Solarheizungsanlagen stehen
  • Heizkörper und Boiler
  • Sanitärinstallationen
  • Wasserlöschanlagen

 

Wann kommt die Wohngebäudeversicherung nicht für Wasserschäden auf?

Verständlicherweise ist nicht jeder Wasserschaden auf einen Rohrbruch zurückzuführen, denn auch Abwasser oder überlaufendes Badewasser können für Schäden verantwortlich sein. Viele dieser Fälle müssen gesondert versichert werden, da sie nicht immer Bestandteil einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung sind. Hierzu zählen zum Beispiel Wasserschäden durch Hoch-, Grund-, Regen-, Bade- und Reinigungswasser. Aber auch Schäden, die durch Abwasser Rückstau, Regenrinnen und Fallrohre, Sprinkleranlagen und Schimmelpilze verursacht werden, sind nicht im Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung inbegriffen.

Achtung: Die Wohngebäudeversicherung haftet auch nicht für Wasserschäden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden.






     

    So geht die Versicherung bei einem Schadensfall vor!

    Handelt es sich um einen Wasserschaden, der durch die Versicherung abgedeckt ist, dann übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten, die für die Beseitigung der Schadensursache und weitere Beschädigungen sowie die notwendigen Reparaturen anfallen. Falls notwendig, kommt die Gebäudeversicherung sogar für die Kosten von Abbruch-, Aufräum- und Sicherungsabreiten auf.

    Wichtig: Gerade Hauseigentümer älterer Gebäude sollten darauf achten, dass auch Reparaturarbeiten am feuchten Mauerwerk im Leistungsumfang der jeweiligen Gebäudeversicherung mit eingeschlossen sind. Schließlich kann ein unentdecktes Leck in einer maroden Leitung enorme Schäden am Mauerwerk verursachen – Im schlimmsten Fall läuft das austretende Wasser direkt in das Mauerwerk und beschädigt dieses schwer.

     

    Das ist bei einem Schadensfall zu tun!

    Im Schadensfall solltest du dich unverzüglich an deine zuständige Versicherung wenden. Je schneller du den Wasserschaden meldest, desto zügiger kann der Versicherer reagieren und dir dabei helfen, eventuelle Folgeschäden zu verringern oder gar zu vermeiden. Den Schaden dokumentierst du am besten mit zahlreichen Foto- und Videoaufnahmen um mögliche Bezichtigungen zur Obliegenheitsverletzung aus dem Weg zu gehen. Anstehende Reparatur- und Aufräumarbeiten sollten erst dann durchgeführt werden, wenn du mit der Versicherung alles Relevante besprochen hast. Nur so kannst du sichergehen, dass die Gebäudeversicherung auch für diese Kosten in vollem Umfang aufkommt.

     

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    Unser Fazit – Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden

    Stell dir unbedingt folgende Frage: Bietet dir deine bestehende Gebäudeversicherung ausreichend Schutz gegen Wasserschäden? Gerade ältere Versicherungspolicen decken nur recht selten alle relevanten Schadensursachen ab. Vielleicht wurden an deinem Eigenheim auch Renovierungsarbeiten durchgeführt, die in deiner Versicherung noch nicht berücksichtigt sind? Genau diese Punkte zeigen, wie wichtig es ist, den bestehenden Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wende dich am besten an einen Experten, denn ein guter und unabhängiger Versicherungsmakler zeigt dir, welche Tarife ein überzeugendes Preisleistungsverhältnis bieten. Mit einem Experten an deiner Seite wirst du mit Sicherheit schnell das passende Angebot für dich und dein Eigenheim finden! Hier geht es zu unserem Gebäudeversicherungsvergleich.