Allgefahrendeckung in der Gebäudeversicherung – Das solltest du wissen

 

Hausbesitzer sind als Laien im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung schnell überfordert. Das liegt in erster Linie daran, dass die Versicherungsgesellschaften zum einen oftmals sogenannte Top-Tarif mit Sorglos-Rundumschutz anbieten und zum anderen immer mehr Deckungskonzepte mit einer Allgefahrendeckung kursieren. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie unterscheidet sich eine Wohngebäudeversicherung mit inkludierter Allgefahrendeckung von einer herkömmlichen Gebäudeversicherung?

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Definition: Was ist eine Allgefahrendeckung?

Die Allgefahrendeckung bezeichnet eine spezielle Form der Gebäudeversicherung, deren Leistungsrahmen über den herkömmlichen Schutz einer einfachen Wohngebäudeversicherung hinaus reicht. Unter dem Begriff Allgefahrendeckung versteht sich also ein Versicherungsschutz, der sich über alle möglichen Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel Zerstörung und Beschädigung, sowie Abhandenkommen aufgrund eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls und Raubs von versicherten Gegenständen. Aber auch Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse sind oftmals Bestandteil der Allgefahrendeckung – Es sei denn, dass derartige Schäden durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

 

Gebäudeversicherung inklusive Allgefahrendeckung vs. herkömmlicher Wohngebäudeversicherung: Die Unterschiede

Die klassische Gebäudeversicherung unterscheidet zwischen verschiedenen Gefahren. Hierzu zählen Schäden durch folgendes:

  • Sturm & Hagel
  • Feuer, Blitzschlag und Überspannung
  • Leitungswasser
  • Glasbruch
  • Vandalismus

Als zusätzlichen Schutz können Immobilienbesitzer noch Elementarschäden absichern. Darunter versteht man Beschädigungen am Gebäude aufgrund von:

  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Starkregen
  • Schlammlawinen
  • Überschwemmung

Bei der klassischen Wohngebäudeversicherung wird die Versicherungssumme je nach Anbieter und Tarif entweder aufgrund der Wohnfläche, des umbauten Raums oder aber mit dem Wert 1914 ermittelt. Im Rahmen der Allgefahrendeckung greift der Versicherungsanbieter bei dieser Berechnung ausschließlich auf die Wohnfläche zurück. Zudem unterscheiden Versicherungen bei der Allgefahrendeckung nicht nach den obengenannten Risiken, sondern versichern das gesamte Gebäude gegen alle denkbaren Schäden. Hierzu zählen sogar Gefahren, die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls unbekannt oder unbenannt waren. Einschränkungen bestehen nur für detailliert benannte Gefahren, welche vom eigentlichen Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sind.

Der Vorteil der Allgefahrendeckung besteht darin, dass du dir als Versicherungsnehmer keinerlei Gedanken darüber machen musst, welche Risiken eventuell abgedeckt sein sollten. Dank dem praktischen Rundumschutz der Allgefahrendeckung bedarf es auch keinem nachträglichen Einschluss von Risiken, denn eine derartige Wohngebäudeversicherung deckt schlichtweg alle Möglichkeiten ab.

Die Frage, ob der Einschluss einer Elementarschadenabsicherung notwendig ist, solltest du dir trotzdem stellen. Denn einige Gesellschaften lassen das weiterhin als optionalen Baustein.






    Wissenswert: In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit ebenfalls bei Gebäudeversicherungen mit Allgefahrendeckung mitversichert. Demnach leistet die Versicherung auch dann, wenn du grob fahrlässig gehandelt und dadurch einen Schaden verursacht hast.

     

    Versicherte Schadensbeispiele:

    Die nachfolgenden Schadensbeispiele zeigen dir ansatzweise den Unterschied zwischen einer normalen Gebäudeversicherung und einer Wohngebäudeversicherung inklusive Allgefahrendeckung:

    Beispiel 1: Durch einen starken Sturm wird das Dach deines Hauses beschädigt – Hier leistet sowohl eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung, aber natürlich auch eine Gebäudeversicherung mit Allgefahrendeckung. Einige Tarife haben allerdings keine Mindestwindstärke, die erfüllt sein muss.

    Beispiel 2: Aufgrund eines Rohrbruchs steht dein Gebäude unter Wasser – Auch derartige Schäden sind zumeist Bestandteil einer konventionellen Wohngebäudeversicherung. In der klassischen Police könnte es allerdings auch noch Leistungsunterschiede oder gar Ausschlüsse geben. Dies wäre dann der Fall, wenn es sich bei dem beschädigten Rohr um ein Abflussrohr außerhalb des Gebäudes handelt.

    Beispiel 3: Gebäudeteile werden durch Randalierer oder Einbrecher mutwillig zerstört – In diesem Fall punktet die Allgefahrendeckung, denn Vandalismus ist in konventionellen Gebäudeversicherungen oft nicht mitversichert.

    Beispiel 4: Eine betrunkene Person kommt mit einem geklauten Auto von der Fahrbahn ab und beschädigt dadurch dein Haus. Sofern das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert sein sollte, weil es vielleicht längere Zeit abgemeldet war, so kannst du ohne eine bestehende Allgefahrendeckung komplett leer ausgehen. Das liegt nicht nur daran, dass die KFZ-Haftpflicht die Zahlung verweigert, sondern auch daran, dass ein Schaden durch ein KFZ am Gebäude in herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen nicht miteingeschlossen ist – Bei Allrisk-Policen hingegen profitierst du von einem Sorglos-Schutz.

     

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    Unser Fazit

    In Anbetracht der enorm großen Leistungspalette sowie den immer wieder auftauchenden Risiken ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung mit Allgefahrendeckung für jeden Immobilienbesitzer nahezu schon eine Pflicht. Allerdings gilt zu bedenken, dass sich die einzelnen Versicherungsanbieter in der Höhe der Versicherungssummen deutlich unterscheiden können, daher rechnet sich ein Vergleich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler durchaus. Halte vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit Allgefahrendeckung also unbedingt Ausschau nach einem Versicherungsexperten – Dieser steht dir mit seiner Expertise unterstützend zur Seite.