Beitragserhöhung in der Gebäudeversicherung
Schäden an deinem Wohngebäude führen häufig zu hohen Kosten. Ein Sturm hat dein Dach abgedeckt? Durch einen Blitzschlag entstand ein Brand an deinem Haus? Die Regulierung solcher Schäden ist oft sehr teuer, zusätzlich besteht kaum eine Chance, dich und dein Haus vor solchen Gefahren zu schützen. Eine Wohngebäudeversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen, um dich vor dem finanziellen Ruin zu schützen. Doch die Gebäudeversicherung wird oft immer teurer.
Häufige Schäden lassen die Prämien steigen
Gebäudeversicherungen werden seit Jahren kontinuierlich teurer. Auch zukünftig ist nicht damit zu rechnen, dass die Prämien sinken. Im Gegenteil, es werden weitere Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung folgen. Heftige Unwetter in den letzten Jahren, schwere Stürme und Hochwasserschäden kosten die Versicherer häufig mehrere Milliarden Euro im Jahr.
Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren sorgten alleine 2018 für mehr als 2 Milliarden Euro an versicherten Schäden.
Zusätzlich kommt die aktuelle Zinslage erschwerend hinzu. Durch geringe Zinssätze ist es den Versicherern kaum noch möglich, ihr Kapital gewinnbringend anzulegen. Gestiegene Kosten für die Beseitigung der Gebäudeschäden und sinkende Erträge durch die Anlage von Kapital führen zu einem häufigen Schritt der Versicherungsunternehmen: Die Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung.
Ein noch konsequenterer Schritt ist die Kündigung der Gebäudeversicherung in Verbindung mit dem Angebot, einen neuen, teureren Vertrag abzuschließen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen, die im Bereich der Gebäudeversicherung mehr Geld auszahlen, als sie über Versicherungsprämien einnehmen.
Steigende Kosten in der Gebäudeversicherung
Die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung sind in den letzten Jahren eher gestiegen als gesunken. Wenn du dir den Klimawandel anschaust, ist mit weiteren extremen Unwettern zu rechnen. Daraufhin sind die Versicherer gezwungen, immer mehr Schäden durch Stürme, Starkregen und Überschwemmung zu regulieren. Die Folge daraus werden in den nächsten Jahren auch wieder Beitragsanpassungen in deiner Gebäudeversicherung sein.
Welche Möglichkeit hast du?
Im Falle einer Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung heißt es zunächst erstmal Ruhe bewahren und nicht unüberlegt handeln. Auch wenn häufig der Gedanke kommt, dass Schreiben, in dem die Versicherung die Beitragserhöhung ankündigt und um Zustimmung bittet, nicht zu unterzeichnen, wäre das der falsche Weg. Im Falle einer Ablehnung der Erhöhung durch den Kunden hat die Versicherung ein Kündigungsrecht, von diesem Recht wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch Gebrauch machen.
Für dich heißt es dann, du stehst zunächst ohne Versicherungsschutz da und eine neue Versicherung wird, wenn sich überhaupt eine Versicherung findet, deutlich teurer als die bisherige.
Der Grund dafür ist relativ einfach. Im Falle eines neuen Abschlusses einer Gebäudeversicherung bist du gezwungen anzugeben, ob die alte Versicherung durch dich oder durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt wurde. Wenn die Kündigung durch die alte Versicherung ausgesprochen wurde, was im Falle der Weigerung der Beitragsanpassung sehr wahrscheinlich der Fall wäre, gehen Versicherer automatisch davon aus, dass die Kündigung wegen zu hoher Risiken erfolgte. Zuschläge bei der Prämie, eine höhere Selbstbeteiligung oder gar eine Ablehnung des Vertrags sind die Folge. Es ist daher immer der bessere Weg, wenn die Kündigung von dir ausgeht.
In der Regel kannst du deinen Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende kündigen. Endet die Laufzeit beispielsweise am 31.12. eines Jahres, muss die Kündigung am 30.09. beim Versicherer vorliegen. Erst wenn der alte Vertrag gekündigt ist, kannst du zu deinem neuen, günstigeren oder besseren Anbieter wechseln. Wenn du es also nicht schaffst, innerhalb der Frist, bevor sich der alte Vertrag ändert, zu einem neuen Anbieter zu wechseln, solltest du zunächst das neue, teurere Angebot deines Versicherers akzeptieren. Danach kannst du in aller Ruhe nach einer neuen Versicherung Ausschau halten.
Eine Besonderheit gibt es zu beachten, wenn dein Haus mit einer Hypothek belastet ist. In diesem Fall ist die Zustimmung für einen Wechsel aller Kreditgeber erforderlich. Die meisten Kreditgeber legen Wert darauf, dass das finanzierte Objekt dauerhaft versichert ist.
Das Sonderkündigungsrecht
Erhöht deine Gebäudeversicherung die Beiträge ohne eine entsprechende Anpassung der Versicherungsleistung erhältst du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall hast du das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Beitragserhöhung die Kündigung auszusprechen. Beachte jedoch, dass sich ein Wechsel aufgrund einer Beitragserhöhung nicht immer lohnen kann. In der Regel ergehen solche Beitragsanpassungen branchenweit. Besonders ärgerlich wäre es, wenn du dir die Mühe eines Wechsels machst und der neue Versicherer kurz nach Vertragsbeginn deinen Beitrag anpasst.
Eine neue, günstigere Versicherung zu finden kann insbesondere dadurch erschwert werden, wenn Vorschäden vorlagen. Bei einem Versicherungswechsel musst du auch angeben, ob du mit deiner Versicherung innerhalb der letzten fünf Jahre (Elementar 10 Jahre) einen Schaden reguliert hast. Ist dies der Fall, sind neue Versicherungen oft vorsichtig beim Abschluss der Verträge. Frag am besten deinen Versicherungsmakler, dieser weiß welche Gesellschaft dich annehmen wird. Wurde kein Schaden reguliert, macht es die ganze Sache leichter und ein Versicherungswechsel kann sich durchaus lohnen.
Solltest du noch ein entsprechendes Schreiben deiner Versicherung erhalten haben gilt daher erst einmal Ruhe bewahre. Vergleich in Ruhe die Tarife und Prämien anderer Versicherer, achte aber auch darauf, dass der Leistungsumfang gleich ist. Ebenso solltest du prüfen, ob ggfs. auch dieser Anbieter eine Beitragserhöhung plant. Außerdem locken einige Versicherer mit günstigen Prämien in den ersten Jahren, die automatisch steigen, wenn der Vertrag einige Jahre läuft. Diese Versicherungen sind dann häufig teurer als die jetzige.