Wofür brauchst du eine Haftpflichtversicherung?

Völlig gleichgültig, ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit ist: Wenn du einen Schaden verursachst, musst du dafür geradestehen – Das ist im Gesetz so geregelt. Der Schadensverursacher ist dazu verpflichtet, dem Geschädigten Ersatz zu leisten. Die hieraus resultierenden finanziellen Folgen können je nach Schaden immens ausfallen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass du als Schadensverursacher sogar mit deinem Haus und Grundbesitz sowie mit deinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt dafür haftest. Selbst auf einen späteren Lottogewinn oder eine Erbschaft kann zurückgegriffen werden. Als Schadensverursacher haftest du demnach mit deinem gesamten Vermögen und im Extremfall bis zur Pfändungsgrenze oder deinem finanziellen Ruin. Wenn du dich und deine Familie umfassend geschützt wissen möchtest, benötigst du dringend eine gute Privathaftpflichtversicherung. Schließlich versichert sie das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf dich als Verursacher zukommen kann. Aus diesem Grund zählt die private Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen.

Das Statistische Bundesamt ermittelte 2013, dass 85 Prozent der deutschen Haushalte eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Die restlichen 15 Prozent, also diejenigen, die keine Haftung gegenüber Dritten abgesichert haben, gehen ein hohes Risiko ein.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Privathaftpflichtversicherung haftet für sämtliche Schäden, die du verursacht hast. Ohne eine derartige Versicherung musst du solche Kosten aus eigener Tasche zahlen. Das kann mitunter ganz schön teuer werden.
  • Die private Haftpflichtversicherung kommt sogar für grobe Fahrlässigkeit auf. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die mutwillig verursacht wurden.
  • Eine gute Privathaftpflichtversicherung springt auch dann ein, wenn eine andere Person dir einen Schaden zufügt, für diesen aber nicht aufkommen kann und keine eigene Haftpflichtversicherung hat. Ebenso wehrt sie unberechtigte Forderungen gegenüber Dir optimal ab.

Welche Leistungen beinhaltet die Privathaftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung bietet dir und deiner Familie optimalen Schutz vor etwaigen Schadensansprüchen. Dabei kommt sie für weitaus mehr als nur für den bloßen Ersatz materieller Schäden auf. Vorab prüft der Versicherer natürlich, ob und vor allem in welcher Höhe die Schadenersatzverpflichtung überhaupt besteht.

Das leistet die private Haftpflichtversicherung:

  • Die Kosten des Ersatzes der beschädigten Gegenstände bzw. der Wiederherstellung
  • Die Kosten für sämtliche Folgeschäden (ein gutes Beispiel hierfür ist der Nutzungsausfall)
  • Im Falle von verletzten Personen: Behandlungskosten, Bergungskosten, Verdienstausfall, Umbaukosten von Wohnung/ Haus, häufig Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente bei bleibenden Schäden
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen – hierbei handelt es sich um den passiven Rechtsschutz: Die private Haftpflichtversicherung wehrt sämtliche Schadensansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es diesbezüglich zu einem Rechtsstreit vor Gericht, führt der Versicherer den Prozess und trägt die gesamten Kosten.

Viel Schutz für wenig Geld

Ausgezeichnete Privathaftpflichtversicherungen gibt es bereits unter 6 € pro Monat. Damit du auch bei einem Personenschaden gut versichert bist, solltest du eine hohe Deckungssumme wählen. Das ist der Betrag, den die Versicherung zum Schadensersatz übernimmt. Selbst bei einer Summe von mehr als 20 Millionen Euro, bleibt die Versicherung immer noch günstig. Fazit: Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss!

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Natürlich kommt die private Haftpflicht nicht für jeden x-beliebigen Schaden auf – irgendwo gibt es verständlicherweise auch Grenzen. Demnach zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht für:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden aus strafbaren Vergehen
  • Schäden, die durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind
  • Schäden und Geldbußen durch das Nichteinhalten vertraglicher Pflichten
  • Verletzungen am eigenen Körper, die du dir selbst versehentlich zugefügt hast
  • Schäden durch Hunde

Wer ist in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Zunächst einmal schützt die Police den Versicherungsnehmer. Er gilt als Versicherungspartner und genießt sämtliche Rechte aber auch Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Ebenso sind durch die Police mitversichert:

  • Ehegatte oder Lebenspartner: Auch wenn kein Eheverhältnis besteht, kann der Versicherungsschutz meist problemlos auf den Lebensgefährten erweitert werden. Hierfür muss die Versicherung lediglich den Name des Partners im Vertrag aufnehmen.
  • Kinder: Sie sind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert. Unabhängig vom Alter ist das Kind weiterhin über die Eltern privathaftpflichtversichert, solange es die Schule besucht, seine erste Berufsausbildung absolviert oder studiert. Wann das Kind eigenständig versichert werden muss variiert von Bedingungen zu Bedingungen und kann dir dein Versicherungsmakler sagen.
  • Haushaltshilfen, Babysitter und Co.: Im Rahmen der Tätigkeit sind Babysitter, Haushaltshilfe und Co. in der Regel über die private Haftpflicht des Auftraggebers versichert.
  • Im Todesfall: Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Beitragszahlung weiterhin bestehen. Sofern der überlebende Partner den nächsten Beitrag begleicht, wird er automatisch zum Versicherungsnehmer ernannt und führt die bestehende Police fort.

Darauf solltest du bei der Privathaftpflichtversicherung unbedingt achten!

Folgenden Punkten solltest du beim Abschluss einer Privathaftpflicht zwingend Beachtung schenken:

Versicherungssumme

Du solltest unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Gerade bei Personenschäden können die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe erreichen.

Forderungsausfall

Ebenso solltest du den sogenannten Forderungsausfall im Blick haben, denn was passiert, wenn du zum Beispiel durch einen Radfahrer schwere körperliche Verletzungen erleidest und dadurch gezwungen bist, deine gesamten Räumlichkeiten behindertengerecht umzubauen? Im besten Fall kommt natürlich die Haftpflicht des Radfahrers für sämtliche Kosten auf . Doch was, wenn der Schadensverursacher keine bestehende Versicherung hat und darüber hinaus auch noch zahlungsunfähig ist? In diesem Fall würdest du vollkommen leer ausgehen. Für derartige Szenarien haben einige Versicherer mit der sogenannten Forderungsausfalldeckung vorgesorgt. Sie greift dann, wenn deine berechtigten Forderungen nicht durch den Verursacher erfüllt werden wollen oder können. In derartigen Situationen kommt der Haftpflichtversicherer für die Entschädigung auf.

Die guten Tarife übernehmen sogar die Rechtskosten für Anwalt und Gericht.






    Gefälligkeitsschäden

    Wenn du im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden anrichtest, musst du hierfür im Normalfall nicht haften.

    Beispiel:

    Stellen wir uns folgende Situation vor: Du hilfst deinem Arbeitskollegen beim Umzug und lässt versehentlich den teuren Laptop oder Fernseher fallen. In diesem Fall gehen die meisten Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde, denn anderenfalls wärst du vermutlich nicht bereit gewesen, deinem Arbeitskollegen beim Umzug zu helfen.

    Bei Schäden durch Gefälligkeiten haftet deine private Haftpflichtversicherung erstmal nicht. Es gibt mittlerweile allerdings zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die derartige Gefälligkeiten einschließen.

    Schlüsselverlust

    Das Abhandenkommen von Gegenständen ist in der privaten Haftpflichtversicherung prinzipiell ausgeschlossen. Jedoch besteht die Möglichkeit, den Schlüsselverlust zusätzlich einzuschließen. Du solltest allerdings wissen, dass sich die Leistung beim bloßen Schlüsselverlust auf das Austauschen von Schlössern beschränkt. Da dieser Vorgang gerade in Miethäusern durchaus sehr teuer werden kann, ist die Kostenübernahme zumeist eingeschränkt. Alternativ kann es sein, dass eine Selbstbeteiligung fällig wird. Schau dir hier deswegen genau die Leistungsübersichten an.

    Deliktunfähige Kinder

    Kinder unter 7 Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig, weil der Gesetzgeber sagt, dass Kinder in diesem Alter Gefahren noch nicht richtig abschätzen können. Im Straßenverkehr geht diese Grenze sogar auf 10 Jahre hoch. Das bedeutet in dieser ,,Altersgruppe‘‘ haftet das Kind nicht für Schäden an einem Dritten und du als Elternteil nur, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung nach §832 BGB vorliegt. In älteren Tarif schließen einige Haftpflichtversicherungen deliktunfähige Kinder aus – also aufgepasst!

    Mietsachschaden

    Egal ob Kratzer im Parkett oder ein Sprung im Waschbecken, wenn du Mieter einer Immobilie bist musst du für den entstandenen Schaden aufkommen. Achte also darauf das bei dir als Mieter dieser Punkt versichert ist.

    Schmerzensgeld

    Bei Schmerzensgeld handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die nicht materieller Art sind. Hierzu zählt zum Beispiel die Einschränkung durch einen psychischen Schock. Schmerzensgeld wird meist dann verlangt, wenn es durch Verschulden sowie Fehlverhalten des Verursachers zu immateriellem Schaden gekommen ist. Ebenso kann bei einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schmerzensgeld beansprucht werden.

    Trifft das alles auf Ihre Versicherung nicht zu? Dann sollten Sie über einen Wechsel nachdenken.

    Wann ist mein Versicherungsschutz gefährdet?

    Im Falle eines Haftpflichtschadens darfst du den Anspruch des Geschädigten keinesfalls anerkennen, ohne dass eine schriftliche Zustimmung deiner Versicherungsgesellschaft vorliegt. Dasselbe gilt auch für das vorzeitige Leisten von Schadensersatz. Unterschreibe also keinerlei Schuldeneingeständnisse und zahle kein Geld. Anderenfalls kann es passieren, dass du deinen Versicherungsschutz gefährdest.

    Wie kann ich meinen Altvertrag kündigen?

    Versicherungsverträge können meist mit einer Frist von drei Monate zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Vergisst du zu kündigen, verlängert sich dein bestehender Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Im Anschluss kannst du den Vertrag jährlich, wieder mit einer Frist von drei Monate kündigen. Ebenso gibt es die Möglichkeit den Altvertrag im Falle eines Schadens oder einer Beitragserhöhung vorzeitig zu kündigen.

    Wie wird der Beitrag für eine Privathaftpflichtversicherung berechnet?

    Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmern unterschiedliche Tarife an. So gibt es zum Beispiel Tarife für Singles, Ehepaare ohne Kinder, Familien und Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Je nachdem wofür du dich entscheidest und natürlich auch welchen Leistungsumfang du willst, hat das Auswirkungen auf deinen Beitrag.

    Wissenswert: Meist ist es preiswerter, den Beitrag für die Haftpflichtversicherung einmal jährlich zu zahlen, statt zum Beispiel in kleineren Monatsraten. So sparst du dir die Ratenzuschläge.

     

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