Gebäudeversicherung mit Denkmalschutz – Das solltest du wissen!

 

In Deutschland stehen rund 1 Millionen Gebäude unter Denkmalschutz. Im Normalfall wird ein Gebäude per Gesetz unter Denkmalschutz gestellt, wenn es einen besonders hohen und wichtigen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert für die Öffentlichkeit hat. Ziel des Denkmalschutzes ist es, dass Kulturgüter erhalten und keinesfalls zerstört oder verfälscht werden. Wer also in Besitz einer denkmalgeschützten Immobilie ist, muss bei der Instandhaltung des Gebäudes einiges berücksichtigen. Reparaturen und Renovierung dürfen zum Beispiel nicht einfach auf eigene Faust durchgeführt werden, denn hierfür benötigt es zumeist die Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde. Aber auch im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung einer denkmalgeschützten Immobilie gibt es einiges zu beachten.

Wichtig: Der Denkmalschutz in Deutschland wird von den einzelnen Bundesländern geregelt – Demnach hat jedes Bundesland seine eigenen Denkmalschutzgesetze. Die Abläufe und Begrifflichkeiten unterscheiden sich dabei ein wenig, sind im Großen und Ganzen aber doch recht ähnlich.

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Gebäudeversicherung denkmalgeschützter Immobilien – Vergleich der Bauartklassen

Um einen Richtwert finden zu können, werden die Gebäude unter Denkmalschutz in sogenannte Bauartklassen eingeteilt. Insgesamt gibt es hier exakt 5 unterschiedliche Klassen. Es erfolgt die Bauartklassen Bezeichnung I bis V. Im Bereich der Dacheindeckung unterscheiden die Wohngebäudeversicherung zwischen folgenden Materialien:

  • Schiefer
  • Ziegel
  • Betonplatten
  • Metall
  • Gesandete Dachpappe

Eine zusätzliche Unterscheidung erfolgt auch im Rahmen der Außenwände. So zählen zum Beispiel Außenwände aus Beton in die erste Kategorie, also I. Zur Kategorie vier, also V, kann beispielsweise das Holzfach zählen.

Wichtig zu wissen: Nach einem Brand eines unter Denkmal stehenden Gebäudes kann die Denkmalschutzbehörde den Eigentümer der Immobilie dazu verpflichten, das gesamte Haus nach ihren Vorstellungen wieder aufzubauen bzw. zu renovieren. Sämtliche dadurch entstehende Kosten muss der Eigentümer selbst tragen – Das kann dazu führen, dass höhere Versicherungssummen für die Gebäudeversicherung Denkmalgeschützter Gebäude notwendig werden.

 

Denkmalschutz – Weitere relevante Unterscheidungen

Es erfolgt eine weiter Einteilung der denkmalgeschützten Immobilien anhand des Gebäudetyps. Aus Sicht der Wohngebäudeversicherung ist es entscheidend, ob es sich bei der zu versichernden Immobilie um eine Doppelhaushälfte, ein Reihen-, ein Einfamilien- oder um ein Mehrfamilienhaus handelt. Je nachdem können natürlich auch die anfallenden Versicherungsbeiträge variieren. Im Normalfall handelt es sich allerding um marginale Differenzen in Bezug auf die Versicherungsbeiträge. Zudem werden Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen auch anhand ihrer eventuell anfallenden Reparaturkosten und -aufwände eingeteilt. Näheres hierzu in den nachfolgenden Zeilen.

 

Die unterschiedlichen Kategorien für denkmalgeschützte Gebäude

Ähnlich wie bei der Bauartklasseneinteilung in Verbindung mit der Risikoanalyse gibt es auch bei der Bewertung denkmalgeschützter Immobilien verschiedene Kategorien. Dabei unterscheiden sich die Kosten der Gebäudeversicherungen zwischen den Kategorien A, B und C. Je nachdem, wie aufwendig und kostenintensiv die Reparaturkosten für ein Gebäude im Schadensfall wären, wird die Immobilie einer dieser drei Kategorien zugeordnet. Was es mit den einzelnen Kategorien auf sich hat, dass erfährst du jetzt:






    Kategorie A

    In Kategorie A werden ausschließlich Gebäude eingeteilt, die ohne eine spezielle Bauausführung und Handwerkstechnik wiederhergestellt werden können. Das Bauwerk lässt sich dabei mit handelsüblichen Baustoffen sowie der aktuellen Bautechnik reparieren. Dadurch werden keinerlei Zuschläge für die Wertermittlung der Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung fällig.

    Kategorie B

    In diese Kategorie fallen alle denkmalgeschützten Gebäude, die mit einer besonderen Bauausführung und Handwerkstechnik wiederhergestellt werden können. Der Umfang befindet sich dabei in einem überschaubaren Bereich. Zum Großteil lässt sich das Gebäude mit den aktuellen Bautechniken und handelsüblichen Baustoffen reparieren. Die speziellen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch Pauschalzuschläge auf die Versicherungssumme berücksichtigt werden.

    Kategorie C

    Kategorie C stellt die teuerste Kategorie dar, denn hierunter fallen ausschließlich Gebäude, die nur mit einer besonderen Bausauführung sowie Handwerktechnik und das natürlich in großem Umfang wiederhergestellt werden können. Derartige Bauwerke erfordern deutlich mehr Denkmalpflege als Immobilie in den anderen beiden Kategorien. Dies wirkt sich natürlich auch auf den Versicherungsschutz aus. Verfügt eine Immobilie beispielsweise über handgeformte Ziegel oder aufwendige Stuckverzierung, dann kann die Wertermittlung nicht mehr über pauschale Zuschläge erfolgen. Wertermittlungen müssen daher von einem Bausachverständigen durchgeführt werden. Zudem benötigen die zuständigen Wohngebäudeversicherungen zusätzlich zum Gutachten auch aktuelle und aussagekräftige Fotos sowie eine entsprechende Dokumentation der zu versichernden denkmalgeschützten Immobilie.

     

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    Wichtig: Grundsätzlich solltest du immer ein Beratungsgespräch bei einem seriösen Versicherungsmakler suchen, wenn du ein denkmalgeschütztes Gebäude versichern möchtest. Schließlich handelt es sich hierbei um einen besonderen Versicherungsschutz. Angebote dafür müssen im Normalfall individuell erstellt werden, denn der Versicherungsschutz sollte bestmöglich auf die denkmalgeschützte Immobilie abgestimmt sein.