Was passiert mit meiner Hausratversicherung beim Umzug?

Du hast einen neuen Job oder bekommst Nachwuchs? Dann ist es vermutlich wieder an der Zeit für einen Umzug. Wenn du eine Hausratversicherung hast, darfst du keinesfalls vergessen, diese Veränderungen deiner Versicherung zu melden. Anderenfalls kann es passieren, dass der Versicherungsschutz nicht mehr greift, wenn es zu unerwarteten Schäden kommt. Viele Verbraucher fragen sich was mit der bestehenden Hausratversicherung bei einem Umzug passiert. Geht diese beim Wohnungswechsel einfach automatisch auf die neue Bleibe über oder benötigt man eine komplett neue Hausratversicherung? Und wie sieht es eigentlich mit dem Schutz der Einrichtung während des Umzuges aus? Auf was du als Versicherungsnehmer im Falle eines Umzuges achten musst und was zu tun ist, damit dein gesamter Hausrat auch bei einem Wohnungswechsel richtig versichert ist, zeigen wir dir in unserem Beitrag auf!

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Versicherungsschutz für beide Wohnungen: Das musst du wissen!

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass ab Umzugsbeginn beide Wohnungen für exakt 2 Monate übergangsweise versichert sind. Demnach sichert der bereits bestehende Vertrag auch die neue Bleibe ab. Wichtig ist jedoch, dass die neue Wohnung in gleicher Art und Weise genutzt wird wie die bisherige Bleibe.

Hast du dir beispielsweise eine Zweitwohnung zugelegt, darfst du verständlicherweise nicht davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz deiner bestehenden Hausratversicherung auch automatisch auf deine Zweitwohnung übergeht, schließlich ist diese vermutlich nicht ununterbrochen bewohnt und wird somit komplett anders genutzt.

Es muss sich also um einen richtigen Wohnungswechsel mit Aufgabe der alten Bleibe handeln, denn nur so kann der bestehende Versicherungsschutz auf die neue Wohnung übergehen. Der Versicherungsschutz für dein neues Zuhause gilt dann ab dem Tag, an welchem sich dein gesamter Hausrat dauerhaft in der neuen Bleibe befindet.

Was muss ich bei einem Umzug gegenüber meiner Hausratversicherung berücksichtigen?

Damit der bestehende Versicherungsschutz problemlos auf deine neue Wohnung übergeht und zu Beginn beide Wohnungen versichert sind, hast du als Versicherungsnehmer bestimmten Pflichten gegenüber deiner Hausratversicherung nachzukommen.

Hierzu zählen folgende:

  • Du als Vertragsinhaber bzw. Versicherungsnehmer musst deiner Hausratversicherung spätestens bei Einzug in die neue Bleibe die Wohnfläche der neuen Wohnung mitteilen.
  • Hast du mit deinem Versicherer besondere Sicherungen beispielsweise über spezielle Türschlösser etc. vereinbart, musst du ihm zeitnah mitteilen, ob diese auch in der neuen Wohnung vorhanden sind.

Wichtig zu wissen:

Vergrößert sich die Wohnfläche deiner neuen Bleibe, solltest du dafür sorgen, dass die Versicherungssumme angepasst wird. Anderenfalls kannst du den von deinem Versicherer gewährten Unterversicherungsverzicht verlieren.

Kündigung des bestehenden Vertrages

Passt das Versicherungsunternehmen den Beitrag nach dem Umzug nach oben an, weil sich die sogenannte Risikozone geändert hat, kannst du innerhalb von einem Monat nach Zugang der Beitragserhöhung den bestehenden Vertrag kündigen. Dieselbe Regelung gilt auch dann, wenn der vereinbarte Selbstbehalt angehoben wird. Die Kündigung wird anschließend einen Monat nach Zugang beim Versicherer wirksam.






    Schutz während des Umzuges: Wie schaut es damit aus?

    Grundsätzlich gilt hier folgendes: Werden die Einrichtungsgegenstände während des Umzuges durch eine über die Hausratversicherung versicherte Gefahr wie beispielsweise Raub, Einbruchdiebstahl, Brand, Sturm sowie Hagel beschädigt oder gar entwendet, haftete die Hausratversicherung über die sogenannte Außenversicherung.

    Allerdings muss hier im jeweiligen Bedingungswerk nachgeschaut werden, wie hoch der Schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist. Die meisten Versicherer begrenzen die Schadenersatzhöhe in den Vertragsbedingungen nämlich im Rahmen der sogenannten Außenversicherung. Hier kommt es daher in erster Linie auf die Qualität der einzelnen Tarife an, wie gut der Versicherungsschutz während des Umzuges selbst ist.

    Haushaltsauflösung bei Lebenspartnern

    Bei einer Trennung oder Scheidung zieht mindestens ein Lebenspartner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Doch wie sieht es mit dem bestehenden Versicherungsschutz für den Hausrat aus? Grundsätzlich ist die Frage nach dem „Wie“ abhängig davon, wer genau in eine neue Unterkunft umzieht.

    Sofern der Versicherungsnehmer in eine neue Wohnung zieht, bleibt der Versicherungsschutz auch noch für den verbleibenden Lebenspartner in der vorherigen Wohnung bestehen. Diese Regelung gilt so lange, bis der Versicherungsnehmer den Vertrag ändert, jedoch längstens bis zu 3 Monate ab der nächsten Beitragsfälligkeit. Bei vorheriger Abmeldung des Partners erlischt die Hausratversicherung verständlicherweise schon früher.

    Sind beide Lebenspartner oder Ehegatten als Versicherungsnehmer eingetragen, gelten dieselben Voraussetzungen. Somit bleibt der Versicherungsschutz vorerst in beiden Heimstätten bestehen. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist endet der Schutz in der neu bezogenen Wohnung oder dem neu bezogenen Hause. Wechseln beide Partner den Wohnraum, erlischt auch hier nach Ablauf der genannten drei Monate die Absicherung in beiden neu bewohnten Heimstätten. In diesem Fall muss jeder für sich eine neue und eigene Hausratversicherung abschließen.

     

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    Von Deutschland ins Ausland

    Wer Deutschland verlässt und in eine neue Wohnung im Ausland zieht, hat für die neue Bleibe keinen Versicherungsschutz, d.h. diese muss dort selbst versichert werden. Dafür genießt die Wohnung im Inland für weitere 2 Monate ab Umzugsbeginn einen Versicherungsschutz über die noch bestehende Hausratversicherung. Im Anschluss erlischt die Versicherung.