Kann ich eine Hausratversicherung steuerlich absetzen?

Häufig kommt bei der jährlichen Steuererklärung die Frage auf, ob Beiträge zur Hausratversicherung abgesetzt werden können. Schließlich ist die Hausratversicherung eine gute Sache, denn völlig egal ob Wasserschaden, Diebstahl oder Brand – sie springt ein. Mit einer Hausratversicherung ist dein gesamtes Hab und Gut bestmöglich geschützt. Generell lässt sie sich aber nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzen.

Jetzt Beratung anfordern

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Die Hausratversicherung zählt nicht zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen.
  • Wer in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann die bestehende Hausratversicherung mitunter von der jährlichen Steuer absetzen.
  • Es können nicht die gesamten Beiträge geltend gemacht werden, sondern lediglich ein Anteil entsprechend der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnfläche.

Hausratversicherung steuerlich absetzten: Die Voraussetzungen

Wer zu Hause nachweislich ein Büro bzw. Arbeitszimmer für berufliche Zwecke besitzt, hat die Möglichkeit, die Hausratversicherung in der Steuererklärung unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben anteilig geltend zu machen. Die bestehende Hausratpolice pauschal von der Steuer abzusetzen, ist hingegen nicht möglich.

Wann kann ich meine Hausratversicherung steuerlich absetzen?

Damit du die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend machen kannst, musst du die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisen können. Das Finanzamt möchte hierfür allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sehen:

  • Du bist beispielsweise als Lehrer oder als Außendienstmitarbeiter tätig und hast in der Schule bzw. in deiner Firma keinen festen Arbeitsplatz für die anfallende Vor- und Nachbereitung deiner Tätigkeit.
  • Du arbeitest als angestellter Heimarbeiter oder sogar auf selbstständiger Basis und das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt deines beruflichen Daseins dar.
  • Die Nutzung deines häuslichen Arbeitszimmers erfolgt zu 90 Prozent ausschließlich beruflich.

Zudem gelten strikte Vorgaben. Diese sind wie folgt geregelt:

  • Das Homeoffice ist ein eigenständiges Zimmer und nicht im Schlaf- oder Wohnzimmer untergebracht. Ein durch einen Raumteiler getrennter Bereich oder ein Durchgangszimmer zählen nicht als vollständiges Arbeitszimmer.
  • Das Büro ist Bestandteil der Privatwohnung.
  • Beruflich notwendige Gegenstände wie zum Beispiel Schreibtisch, Stuhl, Regale usw. dominieren die restliche Einrichtung.

Kann ich die Hausratversicherung komplett steuerlich absetzen?

Wie bereits erwähnt, ist dies pauschal nicht möglich, da die Abschreibung in der jährlichen Einkommenssteuererklärung nämlich nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann. Das liegt in erster Linie daran, dass die Hausratversicherung zu den sogenannten Sachversicherungen zählt. Unter diesem Begriff versteht man Versicherungen, die dem Schutz von Sachwerten wie dem persönlichen Hausrat oder dem Auto dienen – Daher können Sachversicherungen im Gegensatz zu Vorsorgeversicherungen nicht geltend gemacht werden. Gesetzliche Vorsorgeversicherungen sind hingegen immer absetzbar, private und andere Policen, die dem persönlichen Schutz gelten, können nur teilweise abgeschrieben werden.

Gut zu wissen: Hausratversicherung als Student oder Vermieter absetzen

  • Studenten haben die Möglichkeit, die Kosten für ihre Hausratversicherung anteilig als Sonderausgaben abzusetzen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn das vorhandene Arbeitszimmer nachweislich hauptsächlich zum Lernen genutzt wird. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Hausratversicherungen, die extra auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnitten sind – Für mehr Informationen, wende dich einfach an einen ungebundenen Versicherungsmakler.Vermieter, die den Großteil ihrer Vermietungsaufgaben von zu Hause aus erledigen, können ein hierfür genutztes Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen. Zwar stellt die Immobilienvermietung eine berufliche Tätigkeit dar, doch die Einkünfte stammen ausschließlich aus den vermieteten Immobilien und nicht aus den im häuslichen Büro erledigten Aufgaben. Demnach stellt das Arbeitszimmer in diesem Fall nicht den Mittelpunkt des beruflichen Schaffens dar. Somit ist das Absetzen der Beiträge hier nicht möglich.






    So setzt du deine Hausratversicherung von der Steuer ab!

    Möchtest du dir dein beruflich genutztes Arbeitszimmer steuerlich anrechnen lassen, dann kannst du dies völlig unabhängig von Einkunft-  und Abzugsarten machen. Eine gesetzliche Unterscheidung gibt es hier nämlich nicht. Demnach können Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige, Studenten oder Auszubildende gleichermaßen ihre Hausratversicherung steuerlich geltend machen, sofern sie die Nutzung eines Arbeitszimmers belegen können.

    Je nach Einkunftsart gibt es allerdings Unterschiede bei der Angabe des Arbeitszimmers in der Steuererklärung:

    • Arbeitnehmer, die ihr häusliches Arbeitszimmer für ihre berufliche Tätigkeit benötigen: Anrechnung als Werbungskosten
    • Selbstständige: Anrechnung als Betriebsausgaben
    • Auszubildende und Studenten, die ausschließlich für Lernzwecke ein eigenes Arbeitszimmer benötigen: Anrechnung als Sonderausgaben

    Je nach Abzugsart unterscheiden sich verständlicherweise auch die nötigen Formulare, in denen du dein Arbeitszimmer angeben musst. Demnach greifen Selbstständige auf die Anlage EÜR und Arbeitnehmer auf die Anlage N zurück.

    Hausratversicherung steuerlich absetzen: Welche Nachweise benötige ich?

    Damit das Finanzamt der Anrechnung eines häuslichen Arbeitszimmers zustimmt, musst du folgende Angaben machen bzw. Belege einreichen:

    • Aufführung der Gesamtwohnfläche sowie Größe des Arbeitszimmers in Quadratmeter
    • Die Berechnung des absatzfähigen Betrages
    • Nachweis der bestehenden Hausratversicherung über die geleisteten Beiträge, alternativ kannst du aber auch einen Versicherungsvertrag und Kontoauszug inklusive Abbuchungsbetrag einreichen.

     

    Rückruf vereinbaren