Gebäudeversicherung wechseln: Das musst du wissen
Für Eigentümer von Immobilien ist die Gebäudeversicherung unerlässlich. Trotz alle dem kann es sinnvoll sein, die bestehende Gebäudeversicherung zu wechseln, weil es beispielsweise ein günstigeres oder besseres Angebot am Markt gibt. Was es beim Wechsel der Gebäudeversicherung zu beachten gibt, erfährst du hier.
Wann kann ich die Gebäudeversicherung wechseln?
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen besagen, dass es mehrere Anlässe gibt, zu denen man die bestehende Gebäudeversicherung wechseln darf. Hierbei wird zwischen folgenden 3 Regelungen unterschieden:
- Versicherungswechsel unter Einhaltung der standardmäßigen Kündigungsfrist
- Versicherungswechsel bei einer Beitragserhöhung
- Versicherungswechsel nach Hauskauf
Wechsel zur Hauptfälligkeit
Vorab solltest du wissen, dass sich die Laufzeit bei Versicherungsverträgen im Normalfall immer um ein weiteres Jahr verlängert, sofern du den bestehenden Vertrag nicht vorher fristgerecht schriftlich kündigst. Zudem haben die meisten Verträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Genauso verhält es sich auch bei der Gebäudeversicherung. Ein Wechsel ist abgesehen von Ausnahmen nur dann möglich, wenn du dich an die vereinbarte Wechselfrist hältst.
Einige Versicherungen gewähren Rabatt, sofern beim Vertragsabschluss eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren gewählt wird. Das ist aber kein Muss! Solltest du als Immobilieneigentümer einen solchen Dreijahresvertrag haben, kannst du den Anbieter frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres wechseln.
Ein wenig früher ist der Wechsel bei bestehenden Verträgen ohne feste Laufzeit möglich. In diesem Fall kannst du nämlich schon zum Ende des ersten Versicherungsjahres den Versicherer wechseln.
Wechsel bei einer Erhöhung des Beitrags
Bedauerlicherweise steht es dem Versicherer frei, den Betrag für die Gebäudeversicherung aufgrund interner sowie externer Gründe zu erhöhen. Derartige Ereignisse liegen beispielsweise dann vor, wenn innerhalb eines Versicherungsjahres mehr Schadensfälle verursacht wurden, als es die Gesellschaft der Versicherung geplant hat. Damit die entstandenen Mehrkosten möglichst ausgeglichen werden können, ist eine Beitragserhöhung notwendig.
Wissenswert: Eine Erhöhung der Versicherungssteuer rechtfertigt jedoch keine Kündigung des bestehenden Vertrages.
Als Versicherungsnehmer hast du dann das Recht darauf, den aktuellen Tarif zu kündigen und die Gebäudeversicherung zu wechseln. Trotz alle dem musst du natürlich die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Diese Frist beginnt ab Zugang des Informationsschreibens bezüglich der Erhöhung. Der Wechsel der Gebäudeversicherung ist dann zu dem Zeitpunkt möglich, zudem die Erhöhung des Beitrages eingetreten wäre.
Neben dem ebenerwähnten Punkt können sich die Versicherungsbeiträge aber auch erhöhen, wenn zuvor eine Gefahrerhöhung stattgefunden hat. Hierzu zählen zum Beispiel Umbaumaßnahmen durch den Eigentümer oder ein längerer Leerstand von Immobilienteilen. Sollte sich der Versicherungsbeitrag dadurch um mehr als 10 Prozent erhöhen, hast du ebenfalls die Möglichkeit auf eine einmonatige Kündigungsfrist zurückzugreifen.
Wechsel nach einem Hauskauf
In der Regel haben nahezu alle Eigentümer ihre Immobilien über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert, denn nur so ist man vor einer Vielzahl von möglichen Gefahren geschützt. Beim Immobilienkauf gehen völlig automatisch sämtliche Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages auf den Käufer über, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Wichtig ist, dass der Verkauf der Versicherungsgesellschaft angezeigt wird. Anschließend kann der neue Eigentümer entscheiden, ob er den bestehenden Tarif behalten oder zu einem anderen Versicherer wechseln möchte.
Bei einem Wechsel des Eigentümers hat der Käufer nämlich das Recht, den Altvertrag innerhalb eines Monats aufzuheben. Er hat dabei volles Bestimmungsrecht und kann selbst entscheiden, ob die Kündigung sofort oder zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode wirksam wird. Erfährst du als neuer Eigentümer erst zu einem späteren Zeitpunkt über das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung, beginnt die Frist der möglichen Aufhebung ab diesem Moment.
Unser Fazit
Wer eine Immobilie kauft, muss die bestehende Gebäudeversicherung nicht fortsetzen. Die Wohngebäudeversicherung zu wechseln lohnt sich in der Regel nahezu immer, weil neuere Policen entweder preiswerter sind oder mehrere Risiken abdecken als eine alte lang bestehende Police. Als neuer Eigentümer solltest du dich also möglichst zeitnah mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, bei dem die Gebäudeversicherung besteht. Ebenso erforderlich ist es normalerweise, dass du die Bekanntgabe der Grundbucheintragung als Kopie einschickst. Anschließend kannst du dich auf dein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Bekanntgabe des Eintrages im Grundbuch berufen.
Auch wenn du bereits schon länger ein eigenes Häuschen besitzt, ist es oftmals sinnvoll, die bestehende Gebäudeversicherung zu wechseln. Dieser Schritt lohnt sich