Gebäudeversicherung steuerlich absetzen oder nicht?

 

Das Eigenheim stellt für die meisten Menschen ihre größte Anschaffung im Leben dar und dient daher oftmals auch als eine Form der Altersabsicherung. Demnach gilt eine solche Investition natürlich zu schützen. Eine Gebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer daher meist selbstverständlich. Sie fragen sich dabei allerdings recht häufig, ob ihre bestehende Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, wie es zum Beispiel bei der Privathaftpflicht der Fall ist. Schließlich zählen das Eigenheim und dessen Absicherung im weiteren Sinne doch auch zur Thematik rund um die Vorsorge – Und genau die wird vom Staat oftmals durch Steuervorteile honoriert. Beschäftigst auch du dich mit der Frage, ob die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist oder nicht, dann solltest du unbedingt gespannt weiterlesen.

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Gebäudeversicherung in der Steuererklärung – Was gilt?

Im deutschen Steuerrecht ist ein steuermindernder Ansatz von Versicherungskosten nur bei personenbezogenen Versicherungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich also um Versicherungen, die finanzielle Folgen im Zusammenhang mit persönlichen Risiken auffangen. Dazu zählen zum Beispiel: Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit, Pflege, Alter und Haftpflicht. Derartige Versicherungsbeiträge können bei Einhaltung bestimmter Regeln als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich dann zumeist um sogenannte Vorsorgeaufwendungen.

Wichtig zu wissen: Abgesehen von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie von den Beiträgen für bestimmte Altersvorsorge Versicherungen, werden alle anderen Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Regel nur bis zu einer Höhe von 1.900 Euro pro Jahr steuerlich anerkannt. Für Selbstständige gilt eine Grenze von 2.800 Euro. Bei sogenannten Sachversicherungen, also Versicherungen, die Schäden an Eigentum und Besitz abdecken, ist eine steuerliche Anrechnung im Normalfall nicht möglich. Das gilt demnach auch für die bestehende Gebäudeversicherung, denn hierbei handelt es sich um eine typische Sachversicherung. Vom diesem Prinzip kann allerdings auch abgewichen werden – Das trifft dann zu, wenn die jeweilige Immobilie ausschließlich dazu genutzt wird, um steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen. In diesem Fall können die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig als Werbungskosten angesetzt werden.

 

Gebäudeversicherung und Steuererklärung – Selbst genutztes Wohneigentum

Bist du im Besitz einer Immobilie und bewohnst diese ausschließlich selbst, dann kommt der Ansatz der Gebäudeversicherung in der Steuererklärung normalerweise nicht in Betracht. Dies ergibt sich aus den zuvor erwähnten steuerlichen Regelungen für Versicherungen. Von dieser Regel gibt es im Grunde genommen nur eine Ausnahme. Nämlich dann, wenn du die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen kannst.

Diese Kosten können Arbeitnehmer allerdings nur dann steuerlich absetzen, wenn ihnen kein anderer Arbeitslatz zur Verfügung steht. Das trifft häufig auf Lehrer oder Außendienstmitarbeiter zu, denn bei diesen Berufen liegt der Mittelpunkt der Tätigkeiten häufig zu Hause im Home-Office. Damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, musst du einige Voraussetzungen erfüllen: Zum einen muss es sich bei deinem Arbeitszimmer um einen klar abgetrennten Raum handelt, eine separate Arbeitsecke reicht hier nicht aus. Zum anderen muss sich das Arbeitszimmer für die berufliche Nutzung eignen und auch überwiegend hierfür genutzt werden.

Bei den Kosten werden grundsätzlich alle Posten berücksichtig, die in unmittelbarer Verbindung zum Arbeitszimmer stehen. Der Anteil wird mit Hilfe der Quadratmeteranzahl berechnet. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern und einem Arbeitszimmer mit 10 Quadratmeter beträgt der Anteil exakt 10 Prozent. Liegt deine Versicherungsprämie für die Gebäudeversicherung beispielsweise bei 250 Euro, dann kannst du 25 Euro steuerlich geltend machen.






    Wissenswert: Auch Freiberufler und Selbstständige haben das Recht dazu, die Kosten für die Gebäudeversicherung, die anteilig auf die Arbeitszimmer anfallen, steuerlich als Werbungskosten anzusetzen. In diesem Fall erfolgt der Ansatz im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Für Gewerbetreibende gilt eine gesonderte Regelung, denn sobald das jeweilige Gebäude, komplett für gewerbliche Zwecke genutzt wird, können die Kosten für die bestehende Gebäudeversicherung natürlich in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

     

    Gebäudeversicherung und Steuererklärung – Immobilienvermietung

    Die Nicht-Absetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung gilt auch bei der Immobilienvermietung. Zwar erzielt ein Vermieter mit seinen Immobilien steuerpflichtige Einkünfte, eine steuerliche Absetzung ist allerdings nicht möglich. Trotz alle dem muss der Immobilienvermieter nicht auf seinen Gebäudeversicherungskosten sitzen bleiben, denn er hat die Möglichkeit, diese auf seine Mieter umzulegen. Diese Vorgehensweise sieht die Betriebskostenverordnung als Rechtsgrundlage sogar ausdrücklich genauso vor. Die Mieter kommen dann für die Gebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten auf. Durch die Weiterbelastung der Mieter entstehen dem Vermieter aus der bestehenden Gebäudeversicherung keinerlei Kosten.

     

    Gebäudeversicherung und Steuererklärung – Unternehmen

    Jedes Unternehmen, das Immobilieneigentum hat, kann die Gebäudeversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Das liegt daran, dass die Gebäudeversicherung zu den Nebenkosten zählt. Die Gebäudeversicherung kann zwar auch hier nicht direkt steuerlich abgesetzt werden, allerdings wirkt sich diese zumindest begünstigend auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.

     

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    Unser Fazit – Darum lohnt sich eine Gebäudeversicherung trotzdem!

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Möglichkeiten, die Kosten einer Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, äußerst begrenzt sind. Selbst wenn das der Fall ist, hält sich der Entlastungseffekt trotzdem eher in Grenzen. Im Normalfall macht er nämlich nur einen geringen Bruchteil der tatsächlichen Versicherungskosten aus. Trotz alle dem sollte wirklich jeder Immobilienbesitzer über eine gute Gebäudeversicherung verfügen, denn im Falle eines Gebäudeschadens bietet die Versicherung einen wirksamen Schutz und rettet den Eigentümer vor dem finanziellen Ruin.