Gebäudeversicherung – Schäden durch Tiere

 

Wie der Name bereits verrät, sichert eine Gebäudeversicherung ausschließlich Schäden an Wohngebäuden ab. Der Versicherungsumfang umfasst daher üblicherweise das im Versicherungsvertrag benannte Gebäude sowie speziell für das Gebäude angefertigte Einbaumöbel wie zum Beispiel eine Einbauküche oder Einbauschränke. Aber nicht nur die üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser, sondern auch Tiere und Schädlinge können großen Schaden anrichten. Wer kommt für derartige Schäden auf? Kann man Tierschäden auch im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung absichern? Lese einfach weiter und finde heraus, was es mit der Gebäudeversicherung im Hinblick auf Tierschäden auf sich hat.

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Tierschäden in der Gebäudeversicherung – kann man sich denn gar nicht absichern?

Im Rahmen einer Gebäudeversicherung sind im Normalfall ausschließlich die üblichen Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Da aber auch Tiere und Schädlinge großen Schaden verursachen können, fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob derartige Schäden durch die Gebäudeversicherung abgesichert sind oder abgesichert werden können. Gerade in Städten rücken Tier und Mensch seit den vergangenen Jahren immer dichter zusammen. Wildtiere wie Wildschweine und Füchse haben die Stadt schon längst als Lebensraum akzeptiert und angenommen. Daher bleibt es nicht aus, dass Tiere in regelmäßigen Abständen für Gebäudeschäden verantwortlich sind.

Wenn es sich zum Beispiel ein Marder unter deinem Dach gemütlich gemacht hat und er sich unbemerkt an der Dachdämmung zu schaffen macht, dann können innerhalb kürzester Zeit Schäden im fünfstelligen Bereich entstehen. Aber auch kleinere Tiere bzw. Schädlinge wie zum Beispiel Schaben oder Kakerlaken können sich in deinem Haus einnisten und schnell zu einer äußerst unangenehmen, ekelerregenden und kostspieligen Plage werden. Die Folge hieraus: Ein Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger muss her und das kann ganz schön ins Geld gehen! Doch welche Möglichkeiten gibt es, um sich im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen derartige Schäden abzusichern?

Achtung: Bei einem Marderbefall darfst du keinesfalls selbst Hand anlegen, denn Marder dürfen von Privatpersonen weder gefangen noch getötet werden, völlig egal ob sich das Tier auf deinem Dachboden befindet – Marder stehen nämlich unter dem sogenannten Jagdrecht. Vertrieben werden dürfen die unerwünschten Besucher nur von Oktober bis Februar. Im Sommer gilt eine Schonfrist für Marder – Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Kammerjäger! Der daraus resultierende Schaden kann also je nach Aufenthaltsdauer des Marders verheerend ausfallen.

 

Wie kann man Tierschäden im Rahmen der Gebäudeversicherung absichern?

Wenn es um den Versicherungseinschluss von Schäden durch Tiere und Schädlinge in die Gebäudeversicherung geht, denken die meisten Versicherungsnehmer direkt an die Erweiterung namens „unbenannte Gefahren“. Doch bei genauerer Betrachtung der dortigen Ausschlüsse kommt das böse Erwachen, denn schnell wird klar, dass Schäden durch Tiere und Schädlinge in der Regel vom Versicherungsbestandteil ausgeschlossen sind.

In einigen Deckungskonzepten gibt es im Zusammenhang mit den „unbenannten Gefahren“ zwar den Ausschluss für Schäden, die durch Schädlinge herbeigeführt werden, doch gerade Marder werden häufig nicht als Schädling angesehen, sodass hierfür je nach Versicherungsanbieter durchaus Versicherungsschutz bestehen kann. Des Weiteren bieten einige Versicherungen auch ein weiteres Deckungskonzept an, welches eine optimale Lösung bietet. Seit Mitte des Jahres 2016 sind hier auch Schäden an elektrischen Anlagen, Dämmungen, Leitungen und Unterspannbahnen von Dächern sowie Außenwänden durch Marder, Nagetiere und Waschbären ausdrücklich abgesichert.






    Geht es um die reine Schädlingsbekämpfung wie zum Beispiel die Beseitigung von Wespen oder die Bekämpfung von Kakerlaken, dann gibt es hin und wieder auch Versicherungsgesellschaften, die im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechende Deckungen anbieten. So haben einige Gebäudeversicherungen beispielsweise explizit die Schädlingsbekämpfung mit einer Deckungssumme von rund 300 Euro je Schadensfall mitversichert.

     

    Welche Versicherung kann zur Rechenschaft gezogen werden?

    Betriebs- oder Gebäudeversicherungen, die in ihrem Leistungsumfang entweder Umwelt- oder Naturschäden mitinbegriffen haben, die durch (Wild-) Tiere verursacht wurden oder weitere Zusatzklauseln im Hinblick dieser Thematik beinhalten, können derartige Tierschäden auffangen.

    Wichtig: Risikogruppen wie beispielsweise Schreinereien sollten sich unbedingt zeitnah gegen Schädlingsbefall absichern. Anderenfalls droht hier eine Ablehnung, da herkömmliche Gebäudeversicherungen ohne Zusatzklauseln nicht greifen würden.

     

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    Unser Fazit – Schlusswort

    Wer sein Eigenheim vor gefürchteten Tier- und Schädlingsschäden schützen möchte, der muss bei der Wahl einer geeigneten Gebäudeversicherung möglichst aufmerksam vorgehen, denn nur wenige Versicherungen kommen für derartige Schäden auf. Im Optimalfall wendest du dich an einen unabhängigen und seriösen Versicherungsexperte, er verfügt nicht nur über die notwendige Expertise, sondern kann dir bei der Wahl deiner Gebäudeversicherung auch unterstützend zur Seite stehen. So findest du schnell, unkompliziert und problemlos die perfekte Versicherung, die dein Eigenheim vor unerwünschten Tierschäden absichert.