Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser – Das musst du wissen

Mehrfamilienhäuser kommen in den unterschiedlichsten Größen vor und jedes von ihnen braucht eine passende Gebäudeversicherung. Eigentümer haben in dieser Thematik einige wichtige Punkte zu beachten.

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Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus

Diese Art der Gebäudeversicherung stellt nur wenige besondere Anforderungen an den Eigentümer, denn viele Bestandteile in den Bedingungen und Leistungen stimmen mit denen für ein einfaches Einfamilienhaus überein. Die Versicherungskosten fallen allerdings je nach Größe der Wohnfläche oftmals höher aus.

Wann ist ein Gebäude ein Mehrfamilienhaus?

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass ein Gebäude bereits ab drei Wohneinheiten und mindestens drei verschiedenen Mietparteien zur Kategorie der Mehrfamilienhäuser zählt. Neben dem klassischen Einfamilienhaus ist dieser Gebäudetyp der häufigste bei uns in Deutschland.

Wissenswert: Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem zu versichernden Gebäude um Alt- oder Neubau handelt, denn Mehrfamilienhäuser können unabhängig davon ohne große Schwierigkeiten über eine Gebäudeversicherung gegen mögliche Schäden abgesichert werden. Bei dem, was als Mehrfamilienhaus gilt, gibt es im Hinblick auf die Größe keine Begrenzung. Eine ganze Straßenzeile gilt genauso als Mehrfamilienhaus wie ein kleines Häuschen in der Vorstadt mit drei Mietparteien. Eigentümern von Großbauten und Mehrfamilienhäusern mit weit über 20 Mietparteien raten wir direkt einen Versicherungsmakler aufzusuchen, denn Vergleichsportale und Tarifrechner sind häufig sehr ungenau.

Wie gestaltet sich der Umfang des Versicherungsschutzes?

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass die Gebäudeversicherung das jeweilige Mehrfamilienhaus gegen die häufigsten Ursachen für Schäden am Gebäude absichert. Genauer gesagt versteht man hierunter die überaus hohen Kosten der Instandhaltung nach einem Schaden. Je nach Anbieter und Tarif kann die Gebäudeversicherung aber auch für den Abriss nach einem Totalschaden aufkommen. Die ausbezahlte Versicherungssumme kann in diesem Fall direkt für den Neubau genommen werden.

Folgende Schadensursachen sind z.B. Bestandteil einer Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:

  • Brandschäden
  • Hagel- und Sturmschäden
  • Schäden durch Überspannung (Blitzschläge)
  • Leitungsschäden
  • Überschwemmung

Wissenswert: Einige Gebäudeversicherungen schließen Glasschäden an Türen und Fenstern mit ein. Andere hingegen müssen bei Bedarf um eine zusätzliche Glasversicherung ergänzt werden.






    Erfasstes Inventar einer Gebäudeversicherung

    Die meisten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gehen oftmals davon aus, dass die Gebäudeversicherung wirklich nur für Schäden am Gebäude aufkommt. Doch diese Annahme stimmt nicht ganz, denn bestimmte Einrichtungsgegenstände fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung. Demnach werden in der Regel alle fest mit dem Gebäude verbauten Einrichtungsgegenstände als Teil des Mehrfamilienhauses gezählt. Zum versicherten Inventar kann zum Beispiel eine fest montierte Einbauküche oder eine passgenaue Badewanne, aber auch ein speziell angefertigter Aufbewahrungsschrank für eine Nische im Raum gehören. Ebenso zählt auch der fest verlegte Boden als Gebäudeteil.

    Wie sieht es mit der Gebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel aus?

    Wechselt das Mehrfamilienhaus den Eigentümer, so geht die bestehende Gebäudeversicherung vom alten auf den neuen Eigentümer über – Dies geschieht zeitgleich mit der Grundbuchübertragung. Die bestehende Gebäudeversicherung wird die weiteren zu zahlenden Versicherungsbeiträge vom neuen Eigentümer einfordern.

    Wichtig: Die Wechselfrist sollte so früh wie möglich genutzt werden, um nach besseren Angeboten Ausschau zu halten. Eventuell können die Konditionen der aktuell bestehenden Gebäudeversicherung des alten Besitzers überholt sein. Mit Übertragung des Eigentums am Mehrfamilienhaus bleibt dir als neuer Besitzer eine Frist von exakt 4 Wochen – Solange hast du Zeit, um den Altvertrag zu kündigen. Entsprechend zeitnah solltest du dir den Rat eines unabhängigen Versicherungsmaklers einholen.

    Sinnvolle ergänzende Versicherungen zur Mehrfamilienhaus-Gebäudeversicherung

    Nicht weniger wichtig als eine auf dein Mehrfamilienhaus abgestimmte Gebäudeversicherung ist die sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sie schützt vor Schadensansprüchen Dritter. Im Falle eines Mehrfamilienhauses kann es passieren, dass durch das Grundstück oder das Haus anderen Menschen ein Schaden zugefügt wird. Es können sich zum Beispiel Dachziegel lösen und in Folge dessen das Eigentum eines Nachbarn beschädigt werden. Ebenso kann es passieren, dass sich ein Passant durch losgerissene Äste eines Baumes direkt auf deinem Grundstück verletzt.

    Eine ebenso sinnvolle Ergänzung kann die Elementarschadenversicherung darstellen, denn Mehrfamilienhäuser können unteranderem auch in Regionen erbaut sein, in denen es zusätzliche Risiken für Naturgefahren gibt. Allerdings erstattet die herkömmliche Gebäudeversicherung keine Schäden für extreme Wetterereignisse.

    Mietausfall in der Gebäudeversicherung

    Du solltest in den Bedingungen unbedingt darauf achten, dass der Mietausfall mitversichert ist. Dieser tritt ein, wenn Aufgrund eines Schadenfalls deine Mieter keine Miete mehr zahlen müssen oder sogar vorrübergehend ausziehen dürfen bis den Schaden behoben ist.

    Du erhältst dann sofort kein Geld mehr von deinen Mietern und musst die laufenden Hauskosten alleine tragen. Genau dann tritt eine gute Gebäudeversicherung ein und zahlt dir deinen Mietausfall. Achte ebenfalls darauf, dass hier eine vernünftige Länge der Auszahlung gewährleistet ist.

     

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    Wie ist bei Veränderungen am Mehrfamilienhaus vorzugehen?

    Was für eventuelle Vorschäden am Mehrfamilienhaus gilt, das ist auch für jede Art von baulichen Veränderungen zu berücksichtigen – Sie müssen der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden. Im Optimalfall meldest du dich bereits im Vorfeld bei deinem zuständigen Versicherer, sollten Umbauten an deinem Mehrfamilienhaus geplant sein. Immerhin ändert sich nicht nur der Wert, sondern womöglich auch das Risiko des Objektes.