Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen

 

Eigentümer eines Hauses oder Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft wissen über die Wichtigkeit einer Gebäudeversicherung. Sie sind stets darauf bedacht Ihren größten Vermögenswert vernünftig abzusichern.

Diese Gefahren sind z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel, Naturgefahren und viele weitere.

Doch kannst du als Eigentümer die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf deine Mieter umlegen? Und taucht diese Versicherung in den Betriebskosten auf?

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Welche Versicherungen darf der Vermieter umlegen?

Welche Kosten der Vermieter auf seine Mieter umlegen kann ist immer wieder ein Streitthema. Der Gesetzgeber hat mit der sogenannten Betriebskostenverordnung (BetrKV) Klarheit geschaffen. Im § 2 Nr. 13 steht drin: Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden.

Somit ist der Vermieter berechtigt die Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung aufzuführen und auf die Mieter umzulegen.

Weiter heißt es, dass alle Sach- und Haftpflichtversicherungen, die zum Mietobjekt gehören, zu den Betriebskosten gehören. Dadurch kann auch eine Glasversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder eine Öltankversicherung auf den Mieter umgelegt werden.

Da der Gesetzgeber keine abschließende Aufzählung vorgenommen hat, können auch weitere Sach- und Haftpflichtversicherungen umlagefähig sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie erforderlich sind und im Mietvertrag als Nebenkosten aufgeführt sind.

 

Mieter zahlt die Gebäudeversicherung

Da nun feststeht, dass der Mieter die Gebäudeversicherung zahlen muss, bleibt noch die Frage in welcher Höhe die Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

Du hast die Möglichkeit die Nebenkosten entweder nach Verbrauch, nach der Anzahl der Personen im Haushalt oder prozentual entsprechend der jeweiligen Wohnfläche der Mietpartei abzurechnen.

Wenn es im Mietvertrag keine gesonderte Regelung gibt, werden die Beiträge nach der Wohnfläche des einzelnen Mieters berechnet.

Vermietest du also ein Einfamilienhaus, muss der Mieter die kompletten Kosten allein tragen.

Tipp: Achte darauf, dass alle Versicherungskosten, also auch die Wohngebäudeversicherung, im Mietvertrag erwähnt werden, die nicht in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind.

 

Korrekte Nebenkostenabrechnung für Vermieter

Es ist wichtig darauf zu achten, dass in der Nebenkostenabrechnung die Gebäudeversicherung nicht einfach unter ,,sonstige Nebenkosten‘‘ angegeben wird. Das genügt nicht aus und kann im Nachhinein zu Problemen führen.

Damit für den Mieter sofort klar ist, wofür die Kosten erhoben werden, reicht es völlig aus, wenn du einen extra Punkt ,,Versicherungen‘‘ einfügst. So herrscht Klarheit und du bist auf der sicheren Seite.

Da jeder Mieter das Recht hat die einzelnen Belege einzusehen, um die einzelnen Beträge zu kontrollieren, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Versicherungskosten nicht genau aufgeschlüsselt werden müssen (AZ VIII ZR 346/08).






     

    Welche Versicherungen darf der Vermieter nicht umlegen?

    • Privathaftpflichtversicherung

    • Reparaturversicherung

    • Mietausfallversicherung

    • Rechtsschutzversicherung

     

    Eigentümer hat ein Wirtschaftlichkeitsgebot

    Der Vermieter hat ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, dass er überzogene Kosten vermeiden muss. Er muss also dafür Sorge tragen, dass die Beiträge für die Gebäudeversicherung in einem angemessenen Rahmen liegen. Sollte er dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, können diese Kosten nicht vollständig umgelegt werden. So hat z.B. das Amtsgericht Bad Salzungen (AZ 2 C 318/05) entschieden.

     

    Der richtige Versicherungsschutz für Vermieter

    Das eine Gebäudeversicherung für Vermieter unerlässlich ist steht außer Frage. Zu hoch ist das Risiko ohne Versicherungsschutz in den finanziellen Ruin zu kommen.

    Gerade deswegen solltest du als Hausbesitzer vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung die Vielzahl an Tarifen vergleichen. Oft sind die Leistungsunterschiede sehr hoch und auch der Beitrag kann von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr stark abweichen.

     

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    Such dir am besten einen freien Versicherungsmakler, der dir einen kompletten Überblick vom Markt verschaffen kann. Nur so findest du für dich das passende Preis-Leistungs-Verhältnis.