Maschinenversicherung
Maschinenausfall: Der größte Albtraum eines jeden Unternehmens! Die Betriebskosten laufen einfach weiter, doch die Produktion steht vollkommen still. Es drohen verärgerte Auftraggeber, Finanznot und Pleite. Exakt aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass sämtliche Maschinen problemlos funktionieren. Über die Maschinenversicherung, auch Maschinenbruchversicherung genannt, lassen sich Maschinen, Anlagen und andere Geräte eines Unternehmens bestmöglich vor etwaigen Risiken schützen. Näheres hierzu im Nachfolgendem.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Vielzahl von Unternehmen ist auf Maschinen angewiesen. Fällt eine Maschine plötzlich aus, können die hohen Reparaturkosten ihre Existenz immens bedrohen.
- Die Maschinenversicherung schützt nicht nur die stationären Maschinen in deinem Unternehmen, sondern auch fahrbare und transportable Geräte vor nahezu jeglichen Gefahren.
- Unteranderem greifen die meisten Maschinenversicherungen auch bei menschlichem Versagen und Schäden durch Unfälle, denn hierfür haftet der Hersteller der jeweiligen Maschinen im Rahmen seiner Garantie nämlich nicht.
Für wen ist eine Maschinenversicherung unabdingbar?
Eine Maschinenversicherung leistet völlig unkompliziert und schnell den erforderlichen Schadensersatz und empfiehlt sich vor allem für:
- Unternehmen, die bei der Produktion ihrer Waren einen besonders hohen Technisierungsgrad einsetzen.
- Unternehmen, die über besonders hochwertige Maschinen verfügen, deren Kosten für Ersatz und Reparatur schnell ins Unermessliche reichen.
- Baufirmen und Handwerksbetriebe, die auf ihren Baustellen teure Maschinen einsetzen und gerade bei einem Ausfall innerhalb kürzester Zeit unter Termindruck geraten.
- Landwirtschaftliche Betriebe, die während ihrem saisonbedingtem Einsatz zwingend auf funktionierende Maschinen angewiesen sind.
Wichtig: Bei Maschinen, die mit einem Kredit finanziert werden, wird häufig der Abschluss einer Maschinenversicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Risiken deckt die Maschinenversicherung ab?
Die Maschinenversicherung sorgt dafür, dass sämtliche unvorhersehbare Schäden, die an betrieblich genutzten Maschinen, technischen Anlagen und anderen Geräten auftreten können, optimal abgedeckt sind. Du musst allerdings unbedingt darauf achten, dass jegliche zu versichernde Maschinen im Versicherungsauftrag aufgezählt sind, denn nur so bist du auch garantiert auf der sicheren Seite. Im Nachfolgenden möchten wir dir kurz aufzeigen, welche Schadensfälle durch die Maschinenversicherung abgedeckt sind. Hierzu zählen folgende:
- Schäden, die aufgrund von Bedienungsfehlern oder fahrlässigem Handeln entstanden sind
- Schäden durch Kurzschluss, zu hohe Stromstärke, Isolationsfehler, Überschläge, Induktionen und Lichtbögen
- Schäden, für die Material- und Produktionsfehler oder fehlerhafte Berechnungen verantwortlich sind
- Schäden, die aufgrund von Wassermangel im Dampfkessel entstanden sind
- Schäden aufgrund von Über- oder Unterdruck
- Schäden aufgrund von fehlerhaften Sicherheitseinrichtungen
- Schäden, die durch Sturm oder Frost verursacht wurden
- Schäden durch mechanische Einwirkung
Gibt es auch Ausschlüsse?
Wie bei allen Versicherungen gibt es natürlich auch bei der Maschinenversicherung einige Ausschlüsse. Diese sind in den vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geregelt.
Häufig gelten folgende Ausschlüsse:
- Fundament- und Untermauerungsschäden
- Schäden durch Feuer
- Schäden durch Diebstahl
- Schäden durch Explosion oder Blitzschlag
- Schäden, die bereits vor Vertragsschluss bestanden
- Schäden durch Naturgewalten
- Schäden, für die der Lieferant verantwortlich ist
Wissenswert: Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, einen geltenden Ausschluss gegen die Zahlung eines Aufpreises in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen.
Welche Maschinen kann ich versichern?
Versicherbar in der Maschinenversicherung sind zwei Arten von Maschinen:
Stationäre Maschinen
- Verpackungsmaschinen
- Fräsen
- Waagen
- Waschanlagen
- Hebebühnen
- Biogasanlagen
- Druckmaschinen
- Pressen
- Windkraftanlagen u.v.m.
Fahrbare, transportable Maschinen
- Bagger
- Gabelstapler
- Kräne
- Landwirtschaftliche (Zug-) Maschinen
- Mähdrescher
- Planierraupen und zahlreiche andere Baumaschinen
Gibt es auch Maschinen, die nicht versichert werden können?
Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind Fahrzeuge, die ausschließlich verwendet werden, um gewerbliche Güter auf öffentlichen Straßen zu transportieren oder Personen zu befördern. Hierzu zählen zum Beispiel LKWs und Busse aber auch Wasser- und Luftfahrzeuge.
Die Leistung im Schadensfall: Das musst du wissen!
Zunächst prüft die jeweilige Versicherung gemeinsam mit dir, ob die betroffene Maschinen lediglich repariert werden muss. In diesem Fall spricht man von einem Teilschaden. Oder ob die Reparaturkosten deutlich höher wären als der Zeitwert der Maschinen – Hier handelt es sich um einen Totalschaden.
Bei einem Teilschaden zahlt die Versicherungsgesellschaft die Reparaturkosten. Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten, Transportkosen und Kosten der De- sowie Remontage. Benötigt die beschädigte Maschinen zur uneingeschränkten Funktion eine Betriebssystem-Softwaren, so wird auch diese durch die Maschinenversicherung ersetzt.
Liegt ein Totalschaden vor, beschränkt sich die Entschädigung auf den Zeitwert der Maschine abzüglich des Erlöses beim Verkauf des Altmaterials.
Aufgrund der immer strengeren Vorschriften des Umweltschutzes müssen zahlreiche Altteile als Sondermüll entsorgt werden. Womöglich sind Schmierstoffe ausgelaufen, sodass das gesamte Maschinenfundament saniert werden muss. All diese Szenarien können ganz schön ins Geld gehen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, Kosten für Aufräumarbeiten und Dekontaminationskosten mit zu versichern.
Neben dem Sachschaden droht den meisten Unternehmen bei Stillstand einer Maschine auch ein erheblicher Ausfallschaden. Aber auch hier sorgt die Maschinenversicherung für Abhilfe und ersetzt demnach entgehende Gewinne sowie fortlaufende Kosten.
Versicherungssumme und Beitrag: Wie werden diese beiden Posten bei einer Maschinenversicherung ermittelt und berechnet?
Für die Berechnung des Beitrages sind vor allem die gewünschte Versicherungssumme und das zu erwartende Risiko ausschlaggebend. Bei der Versicherungssumme hingegen ist vor allem der Versicherungswert der Maschine von entscheidender Bedeutung. Für den Versicherungswert werden zum einen der gültige Listenpreis, also der Neuwert der Maschine und zum anderen die Bezugskosten (Fracht, Montage, etc.) herangezogen. Das zu erwartende Risiko eines Maschinenausfalls wird hingegen anhand folgender Kriterien abgeschätzt: Art des Betriebes und der Maschine, Alter der Maschine und eventuelle Vorschäden. Bei der Art der Maschine sind unteranderem auch der Hersteller und der Maschinentyp von wichtiger Bedeutung.
Wissenswert: Um den hieraus resultierenden Endbetrag etwas preiswerter zu gestalten, kannst du je nach Versicherungsgesellschaft auch einen Selbstbehalt vereinbaren. Das bedeutet, dass die Maschinenversicherung erst dann für einen Schaden aufkommt, wenn dieser die Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes übersteigt.
Wann tritt der Versicherungsschutz meiner Maschinenversicherung in Kraft?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Maschine, allerdings nicht vor dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn und ausschließlich auch nur nach unverzüglicher Zahlung des ersten Monatsbeitrages.
Info: Unter besonderen Umständen und durch Vereinbarung im Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz auch schon vor Betriebsfertigkeit gewährt werden. Diese Möglichkeit solltest du bei Bedarf am besten direkt mit einem freien Versicherungsmakler abklären.
An welchem Versicherungsort besteht der Versicherungsschutz einer Maschinenpolice?
Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz auf dem im Vertrag festgelegtem Betriebsgrundstück. Hier spricht man auch vom vereinbarten Versicherungsort. Mitversichert sind natürlich auch die Transport- und Bewegungsrisiken auf diesem Betriebsgrundstück.
Wie kann ich eine Maschinenversicherung kündigen?
Vielleicht möchtest du deine alte Police kündigen, um in eine Maschinenversicherung mit besserem Preis-Leistungsverhältnis zu wechseln. In diesem Fall solltest du wissen, dass deine bestehende Maschinenversicherung stets für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum gilt und nicht in allen Fällen automatisch nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit endet. Nichts desto trotz hast sowohl du als Versicherungsnehmer aber auch der Versicherer selbst, das Recht der Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monate.