Fahrerrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz – Altbekannt, doch häufig verwechselt!

Die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr birgt unzählige Gefahren. Andere Verkehrsteilnehmer, Hindernisse, Ampeln und allgemeine Verkehrsregeln wollen beachtet werden. Dennoch passiert es immer wieder, dass rechtliche Auseinandersetzungen rund um das Betreiben und Besitzen eines Kraftfahrzeuges entstehen. Natürlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich dagegen abzusichern – Der Fahrer- und der Verkehrsrechtsschutz. Diese beiden Versicherungen werden häufig verwechselt, denn schließlich könnte man annehmen, sie wären beide für dasselbe Problem zuständig. Doch mit der Ungewissheit ist nun Schluss, denn wir zeigen dir worin die Unterschiede liegen.

Der Fahrerrechtsschutz

Der Fahrerrechtsschutz ist personenbezogen, demnach muss die versicherte Person im Versicherungsschein namentlich benannt sein. Dank dieser Versicherungsart kannst du dich als Fahrer für jedes beliebige Fahrzeug versichern, unabhängig davon, wem es tatsächlich gehört oder auf wen es zugelassen ist. Wichtig ist, dass dieses Fahrzeug im Versicherungsschein angegeben ist. Der Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wie beispielsweise als Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer.

Wann greift der Fahrerrechtsschutz?

Der Fahrerrechtsschutz deckt zahlreiche Bereiche ab. Diese möchten wir dir in den nachfolgenden Zeilen kurz aufzeigen:

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Schadensersatz-Verhandlungen

  • Verwaltungsrechtsschutz in sämtlichen Verkehrssachen

  • Strafrechtsschutz

  • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Je nach Versicherungsanbieter hast du natürlich die Möglichkeit, noch weitere Leistungen mitzuversichern. Dies hängt allerdings von deinem eignen Bedarf ab, denn nicht alle Leistungen sind tatsächlich auch notwendig.

Wann greift der Fahrerrechtsschutz nicht?

Der Fahrerrechtsschutz greift nicht, wenn du selbst Eigentümer und Halter des jeweiligen Fahrzeuges bist. Ebenso gilt folgende Regelung: Hatte der Fahrer beim Eintreten eines Versicherungsfalles seiner Fahrerrechtsschutzversicherung keine gültige Fahrerlaubnis, kein Versicherungskennzeichen oder war zum Führen des jeweiligen Fahrzeuges nicht berechtigt, dann besteht keinerlei Versicherungsschutz.

Was kostet eine Fahrerrechtsschutz-Versicherung?

Je nach Tarif und Versicherungsleistungen liegen die Kosten für eine Fahrerrechtsschutz-Versicherung bei rund 40 bis 60 Euro im Jahr. Der Fahrerrechtsschutz ist deutlich preiswerter als der Verkehrsrechtsschutz. Näheres hierzu in einem späteren Abschnitt.

Für wen lohnt sich ein Fahrerrechtsschutz?

Der Fahrerrechtsschutz empfiehlt sich vor allem für Berufskraftfahrer wie beispielweise Bus-, LKW- oder Taxi-Fahrer. Schließlich darf man bei dieser Versicherungsart weder Eigentümer noch Halter des benutzen Fahrzeuges sein, daher eignet sich der Fahrerrechtsschutz nur für die oben erwähnten Personengruppe.

Der Verkehrsrechtsschutz

Anders als der Fahrerrechtsschutz stellt der Verkehrsrechtsschutz den weitreichendsten Versicherungsschutz für die gesamte Familie dar. Hier spricht man gerne auch vom Komplettschutz, denn der Versicherungsschutz beinhaltet sämtliche Fahrzeuge der Familie, Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder. Besonders vorteilhaft ist, dass die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung auch dann bei allen mitversicherten Personen greift, wenn sie ohne Auto am Straßenverkehr teilnehmen.

Wann greift der Verkehrsrechtsschutz?

Der Verkehrsrechtsschutz greift immer dann, wenn es im Straßenverkehr oder rund um das Auto zu einem Rechtsstreit kommt. Die Leistungen können sich allerdings je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif deutlich unterscheiden. Im Normalfall greift der Schutz bei einem Rechtsstreit, z.B.:

  • Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr

  • wegen Unfall- aber auch Fahrerflucht

  • mit einer Kfz-Werkstatt – falsche Reparaturausführung

  • mit der Steuerbehörde für Kraftfahrzeuge – zu hohe Berechnung der Steuerlast

  • mit sämtlichen Behörden – zum Beispiel aufgrund von Ordnungswidrigkeiten

  • in einem Strafverfahren – Vorwurf von Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall

Die meisten Versicherungen bieten in ihren unzähligen Verkehrsrechtsschutz-Tarifen noch viele weitere Leistungen an. Hierzu zählt zum Beispiel eine Telefon-Hotline, über die man sich von einem Anwalt ausführlich beraten lassen kann. Sie helfen aber auch im Schadensfall bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt.

Wann greift der Verkehrsrechtsschutz nicht?

Der Verkehrsrechtsschutz greift nicht, wenn das jeweilige Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch nicht zugelassen war, der Fahrer keinen Führerschein hatte oder dieser nicht berechtigt war, das Auto zu fahren. Letzteres trifft beispielsweise dann zu, wenn das Fahrzeug gestohlen war. Auch vorsätzlich herbeigeführte Unfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer und Verfahren wegen Halte- sowie Parkverstöße.

Was kostet eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung?

Auch bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hängen die Tarife verständlicherweise sehr stark von den vereinbarten und inbegriffenen Leistungen ab. Für eine rundum Familien-Komplett-Versicherung, in der alle Personen und Autos mit inbegriffen sind, liegen die jährlichen Kosten bei rund 70 bis 120 Euro im Jahr. Ebenso sorgt natürlich auch die Selbstbeteiligung für die Beeinflussung der Prämienhöhe. Trotz alle dem ist die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung natürlich deutlich kostenintensiver als die Fahrerrechtsschutz-Versicherung.

Für wen lohnt sich ein Verkehrsrechtsschutz?

Im Grunde genommen kann jeder von einem Verkehrsrechtsschutz profitieren, der am Straßenverkehr teilnimmt. Selbst Fußgänger und Radfahrer können schnell in einem Rechtsstreit verwickelt sein. Die anfallenden Gebühren sind eine gute Investition, denn erfahrungsgemäß kommt es im Straßenverkehr zu den meisten Streitigkeiten und Unstimmigkeiten. Zudem gilt: Je mehr man unterwegs ist, desto größer ist das Risiko! Vor allem Vielfahrer und Pendler sollten daher keinesfalls auf einen Verkehrsrechtsschutz verzichten!

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